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Durch die Weitergabe von Prozessunterlagen an den Vormieter, damit dieser gegen den ehemaligen Vermieter seine Ansprüche geltend machen kann, verletzt der Mieter keine Pflichten aus dem Mietvertrag. Dies entschied das Amtsgericht München.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Klägerin aus München vermietete ihre Doppelhaushälfte in München Obermenzing an die beiden beklagten
Die Prozessunterlagen samt der Wohnflächenberechnung haben die beklagten
Die
Die beiden
Die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.06.2015
Quelle: Amtsgericht München/ra-online
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Dokument-Nr. 21215
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