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Das Amtsgericht München hat entschieden, dass dem neuen Eigentümer einer Wohnung gegenüber dem Mieter ein Recht auf erstmalige Besichtigung der Wohnung zusteht.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls kaufte mit Kaufvertrag vom 5. Oktober 2015 ohne vorherige Besichtigung eine Wohnung in München und wurde am 4. Februar 2016 als
"(1) Der
(2) Will der
(3) Ist das Mietverhältnis gekündigt, so darf der
(4) Der
Am 26. Februar 2016 kündigte der Kläger das Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs. Da er die Wohnung bisher noch nie besichtigt hatte, teilte er dem
Der neue
Die Regelung des Mietvertrags sei so zu verstehen, dass das Besichtigungsrecht nicht abschließend geregelt sei und in den dort aufgezählten Fällen jedenfalls ein Besichtigungsrecht bestehe.
Der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.04.2017
Quelle: Amtsgericht München/ra-online
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Dokument-Nr. 24097
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