kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Eine sich automatisch nach außen öffnende Eingangstüre ist bei einem Supermarkt sozialüblich und allgemein bekannt. Parkt jemand direkt vor der Eingangstüre und wird durch das Öffnen der Türe sein Auto beschädigt, hat er den Schaden selbst zu tragen. Eine gesonderte Warnung durch den Supermarktbetreiber ist nicht erforderlich. Dies entschied das Amtsgericht München.
Im Januar des letzten Jahres fuhr die Ehefrau des späteren Klägers mit dessen BMW der 3er-Reihe auf den
Diesen Betrag wollte der Autobesitzer von dem Betreiber des Supermarktes ersetzt bekommen. Dieser habe seine
Der Supermarktbetreiber lehnte eine Zahlung ab. Er habe keine Verkehrsicherungspflicht
verletzt.
Darauf hin erhob der Autobesitzer Klage vor dem Amtsgericht München. Dort wurde diese von der zuständigen Richterin abgewiesen. Auch sie sah die
Viele Supermärkte hätten automatisch öffnende Schwingtüren. Dies sei im 21. Jahrhundert sozialüblich und erlaubt. Gerade bei einem Supermarkt, der über Parkplätze verfüge und bei dem die Einkaufswägen vor dem Eingang stehen, stelle dies einen üblichen Komfort für einkaufende Kunden dar. Eine gesonderte Warnung vor dem Aufschwingen der Türen sei nicht erforderlich. Es sei optisch erkennbar, dass es sich um eine Schwingtür handele. Schwingtüren schwingen üblicherweise nach außen, da dies im Falle einer Panik besser sei.
Dazu komme noch, dass es sich bei dem Platz vor der Tür um keinen
Diese Grundsätze gelten auch für Seiteneingänge. Erstens lägen alle Eingänge eng nebeneinander. Darüber hinaus führten sie alle auf den
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.01.2010
Quelle: ra-online, AG München
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/AG-Muenchen_281-C-1624709_AG-Muenchen-Supermarktbetreiber-muss-nicht-auf-automatisch-oeffnende-Eingangstueren-gesondert-hinweisen~N9075
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 9075
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.