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Amtsgericht München, Urteil vom 20.03.2007
271 C 32921/06 -

Kündigung aufgrund nicht verfügbarem DSL-Anschluss wirksam

Bezahlen muss nur der, der auch eine Leistung dafür erhält

Wenn der DSL-Anschluss nach einem Umzug in eine neue Wohnung nicht mehr funktioniert, muss für den Anschluss nicht mehr bezahlt werden. Diese Selbstverständlichkeit musste kürzlich das Amtsgericht München entscheiden.

Ein Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen hatte mit dem späteren Beklagten einen Telekommunikationsdienstleistungsvertrag über einen DSL-Anschluss geschlossen. Später zog der Beklagte in eine neue Wohnung in einem neuen Ort um. An dem neuen Wohnort funktionierte der Anschluss aber nicht und der Anbieter konnte auch keine Abhilfe schaffen. Trotzdem wollte er weiter sein Geld. Darauf kündigte der Beklagte. Dies wollte wiederum der Anbieter nicht akzeptieren.

Das Amtsgericht München gab dem Beklagten Recht und wies die Klage ab. Ein Vertragspartner, der zu einer Leistung nicht im Stande ist, habe auch keinen Anspruch auf Gegenleistung. Die Kündigung sei wirksam gewesen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.08.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des AG München vom 09.07.2007

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