kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Wer ein erkennbares und nicht sicher einschätzbares Hindernis als Radfahrer überfährt, handelt auf eigene Gefahr. Kommt es zum Sturz, trägt er den Schaden selbst: Dies hat das Amtsgericht München entschieden.
Im vorliegenden Fall fuhr die spätere Klägerin im Juni 2006 mit ihrem Fahrrad den Radweg der Leopoldstrasse in München stadteinwärts. Die spätere Beklagte, ein Kanal - und Sanierungsunternehmen, verrichtete dort Kanalarbeiten. Aus diesem Grund führte ein Schlauch von einem Hydranten zu einem abgestellten Spülwagen der Beklagten. Die spätere Klägerin fuhr über den Schlauch, kam dabei zu
Der zuständige Richter beim Amtsgericht München gab der Firma Recht und wies die Klage der Fahrradfahrerin ab: Unstreitig habe der Schlauch erkennbar quer über den Radweg gelegen. Darüber hinaus habe ein Spülwagen der Beklagten an der Unfallstelle gestanden und es seien Arbeiter mit Warnwesten tätig gewesen. Es sei also ersichtlich gewesen, dass Arbeiten dort durchgeführt werden. Die Klägerin hätte also vorsichtig fahren müssen und hätte dann auch den Schlauch auf jeden Fall bemerken können. Offensichtlich habe die Klägerin ihre Fahrweise nicht an die Umstände angepasst. Da sie nicht sicher sein konnte, den Schlauch gefahrlos überfahren zu können, hätte sie vorher absteigen müssen. Wer ein erkennbares
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.08.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des AG München vom 18.08.2008
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/AG-Muenchen_232-C-792007_Radfahrer-ist-fuer-Sturz-ueber-sichtbares-Hindernis-selbst-verantwortlich~N6585
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 6585
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.