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Wird bei einem Diebstahl aus einem Auto auch das Auto beschädigt, um an das Diebesgut zu gelangen, hat die Teilkaskoversicherung auch diesen Schaden zu ersetzen, da er aus dem Diebstahl selbst resultiert. Anders ist es bei reinem Vandalismus
Ein Versicherungsnehmer schloss bei einem Versicherungsunternehmen eine
Im August 2008 wurde auf einem Parkplatz das Verdeck des Fiatcabriolets des Versicherungsnehmers aufgeschnitten und eine sich im
Der Fahrzeugbesitzer klagte vor dem AG München. Die zuständige Richterin gab ihm Recht und sprach den Schadenersatz zu: Nach dem Wortlaut der
Eine Einschränkung, wie die
Für die Auslegung entscheidend seien der Wortlaut, der verfolgte Zweck und der Sinnzusammenhang. Aus dem Wortlaut ergäbe sich die genannte Einschränkung gerade nicht. Eine solche hätte auch leicht in die Klausel aufgenommen werden können, wenn es der
Es sei auch kein Zweck ersichtlich, den Versicherungsschutz bei Diebstählen aus dem
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.11.2009
Quelle: ra-online, Amtsgericht München
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Dokument-Nr. 8804
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