kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Nicht jede Unannehmlichkeit während einer Reise stellt einen Reisemangel dar. Auch bei einer Roulette-Reise sind bei der Beurteilung, ob ein Mangel vorliegt, die Leistungsbeschreibung und die örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen. Dies entschied das Amtsgericht München.
Im zugrunde liegenden Fall buchte ein Paar im Jahr 2008 bei einem Reiseunternehmen eine so genannte Roulette-Reise zum Preis von 1688,- Euro. Sie wollten in
Die spätere Klägerin und ihr Lebensgefährte wurden in einem Hotel untergebracht, das oberhalb einer Hauptverkehrsstrasse und einer Bahnlinie lag, die sich zwischen Hotelanlage und
Nicht nur das störte die Reisenden. Sie bemängelten
Der Urlaub habe daher nicht den geringsten Erlebnis- und Erholungswert gehabt. Die Urlauber forderten daher 1750,- Euro (einschließlich Geld für entgangene Urlaubsfreude) zurück. Dies lehnte das
Die Urlauber erhoben darauf hin Klage vor dem Amtsgericht München. Die zuständige Richterin gab ihnen jedoch nur in einem kleinen Umfang Recht. Nicht jede Unannehmlichkeit während einer Reise stelle einen
Dass eine Sportanimation nur in einer Sportart bestand, berechtige ebenfalls nicht zur Minderung. Radio und spezielle Satellitensender seien nicht zugesichert gewesen. Auch wenn es sich um ein 4-Sterne-Hotel handele, bedeute dies nicht, dass auf jedem Zimmer ein Radio vorhanden sein müsse. Das Gericht könne nicht nachvollziehen, weshalb das Fehlen eines Musik-TV-Senders einen Urlaub maßgeblich beeinträchtigen solle.
Das Tragen von Armbändern stelle keine Beeinträchtigung dar (anders: LG Frankfurt am Main, Urteil v. 19.08.1998 - 2/24 S 341/98 -). Die so vorgenommene Gästekennzeichnung sei, auch wenn es sich um ein billiges Plastikarmband handele, keine herabwürdigende Behandlung
Da bekannt gewesen sei, dass das Hotel über eine Pianobar verfüge, hätte auch mit Pianomusik gerechnet werden müssen. Eine Minderung komme daher nicht in Betracht. Und da eine bestimmte Strandzusammensetzung nicht zugesichert wurde, sei auch ein
Da das Hotel im Katalog Tauchkurse anbot, eine Tauchbasis aber fehlte, sei insoweit eine Minderung gerechtfertigt. Dasselbe gelte für die fehlende Thalassotherapie.
Der geringe Wasserstand habe das Schwimmen beeinträchtigt. Dieser Zustand habe eine Woche den Urlaub gestört. Dafür sei eine Minderung zu gewähren. Auch
Insgesamt ergäbe sich daher eine Minderung von 370,- Euro.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.05.2010
Quelle: ra-online, AG München
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/AG-Muenchen_222-C-1309409_Keine-Reisepreisminderung-wegen-All-Inklusiv-Armband-Nicht-jede-Unannehmlichkeit-ist-als-Reisemangel-zu-bewerten~N9664
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 9664
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.