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Ist nur eine Nutzungsänderung (hier von einer Wohnung in einen Bordellbetrieb) genehmigungspflichtig, nicht aber die unabhängig davon durchgeführten Sanierungsmaßnahmen an der Wohnung, muss eine Rechtsschutzversicherung die Kosten eines Rechtsstreits zwischen Eigentümer der Wohnung und potentiellen Bordellbetreiber bezahlen und kann sich nicht auf den sogenannten Baurechtsausschluss berufen. Dies hat das Amtsgericht München entschieden.
Die späteren Kläger sind Eigentümer eines Hauses in Stuttgart, das vor einiger Zeit zur Renovierung anstand. Diese Renovierungsarbeiten mussten seitens der Baubehörde nicht genehmigt werden. In dem Haus befanden sich auch zwei Wohnungen, für die sich jemand als Mieter interessierte, der in diesen Wohnungen ein
"Das Geld, 8000 Euro, ist für den Umbau einer Wohnung gedacht. In dieser Wohnung soll ein Bordellbetrieb betrieben werden. Für diesen Betrieb eines Bordells liegt noch keine Genehmigung vor, sollte diese durch die Behörde nicht innerhalb einer Woche erteilt werden, ist das erhaltene Geld sofort innerhalb 30 Tagen zurückzuzahlen."
Die Baubehörde genehmigte die Nutzungsänderung nicht. Deshalb klagte der Mietinteressent gegen die Kläger auf Rückzahlung der Kaution. Die den Klägern dadurch entstandenen Gerichts- und Anwaltskosten wollten diese nun von ihrer
Die zuständige Richterin beim Amtsgericht München, vor dem die Kläger die Kosten in Höhe von 4782,18 Euro geltend machten, gab diesem Recht:
Der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.04.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des AG München vom 28.04.2008
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Dokument-Nr. 5976
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