wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht München, Urteil vom 24.10.2023
173 C 21722/19 -

Autoaufbruch außerhalb des Hotelparkplatzes

Autoaufbruch außerhalb des Hotelparkplatzes ist nicht dem Hotel zuzurechnen

Das Amtsgericht München wies die Klage eines Hotelgastes gegen ein litauisches Hotel ab, mit der dieser Schadensersatz wegen eines vor dem Hotel aufgebrochenen PKWs in Höhe von 2.593,89 € geltend machte.

Der Kläger buchte für die Zeit von 25.08 – 27.08.2016 über eine Onlineplattform zwei Doppelzimmer bei der Beklagten. Auf der Buchungsbestätigung war aufgeführt: „Parken: Private Parkplätze stehen kostenfrei an der Unterkunft (Reservierung nicht erforderlich) zur Verfügung“. Unter „Besondere Anfragen“ hieß es: „You have a booker that would like a free parking (based on availability).“ Nach Ankunft im Hotel parke der Kläger bzw. dessen Ehefrau auf Anweisung eines Hotelmitarbeiters das Fahrzeug direkt vor der Mauer des Hotelparkplatzes, da der eingefriedete Hotelparkplatz voll war. Am nächsten Morgen war die Scheibe des PKWs eingeworfen und Gegenstände im Wert von 2.074 € entwendet. Die Kosten für den Austausch der Scheibe betrugen 519 €.

Hotelier verstieß nicht gegen den Beherbergungsvertrag

Nach den einschlägigen EU-Verordnungen bestand zwar ein Gerichtsstand in München, auf den Rechtsstreit war jedoch durch das Gericht litauisches Recht anzuwenden. Das Gericht kam unter Zuhilfenahme eines Sachverständigen für litauisches Recht zur Erkenntnis, dass eine Haftung vorliegend ausscheidet. Das Gericht führte insoweit aus: „Ob der Beherbergungsvertrag die Verpflichtung umfasst, dem Kläger einen privaten Hotelparkplatz kostenfrei zur Verfügung zu stellen, ist mangels gesetzlicher Regelung durch Auslegung zu ermitteln. Falls der wahre Wille der Vertragsparteien hinsichtlich der kostenfreien Zurverfügungstellung eines privaten Parkplatzes durch die Beklagte nicht festgestellt werden kann, ist darauf abzustellen, ob eine vernünftige Partei in der Person der Vertragsparteien die Hotelrichtlinien dahingehen verstanden hätte, dass sich die Beklagte damit verpflichten wollte, dem Kläger einen Stellplatz auf einem mit einer Mauer umfriedeten Hotelparkplatz zur Verfügung zu stellen.

Der Verpflichtung, dem Kläger einen privaten Parkplatz zur Verfügung zu stellen, ist [die] Beklagte nachgekommen. Nur befand sich dieser Parkplatz außerhalb der Umzäunung. Eine Pflichtverletzung der Beklagten kann das Gericht nicht erkennen. Das Personal hat dem Kläger einen privaten Parkplatz außerhalb der Umzäunung angeboten. Dass es dort schon zu Autoeinbrüchen gekommen ist, führt jedoch nicht zu einer Pflichtverletzung. Die Beklagte kann nichts für die Einbrüche und eine Verpflichtung, dem Kläger einen eingezäunten Parkplatz zur Verfügung zu stellen, gibt es nicht.“

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.07.2024
Quelle: Amtsgericht München, ra-online (pm/ab)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/AG-Muenchen_173-C-2172219_Autoaufbruch-ausserhalb-des-Hotelparkplatzes~N34194

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 34194 Dokument-Nr. 34194

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.