kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Das Amtsgericht München wies die Klage eines Hotelgastes gegen ein litauisches Hotel ab, mit der dieser Schadensersatz wegen eines vor dem Hotel aufgebrochenen PKWs in Höhe von 2.593,89 € geltend machte.
Der Kläger buchte für die Zeit von 25.08 – 27.08.2016 über eine Onlineplattform zwei Doppelzimmer bei der Beklagten. Auf der Buchungsbestätigung war aufgeführt: „Parken: Private Parkplätze stehen kostenfrei an der Unterkunft (Reservierung nicht erforderlich) zur Verfügung“. Unter „Besondere Anfragen“ hieß es: „You have a booker that would like a free parking (based on availability).“ Nach Ankunft im
Nach den einschlägigen EU-Verordnungen bestand zwar ein Gerichtsstand in München, auf den Rechtsstreit war jedoch durch das Gericht litauisches Recht anzuwenden. Das Gericht kam unter Zuhilfenahme eines Sachverständigen für litauisches Recht zur Erkenntnis, dass eine Haftung vorliegend ausscheidet. Das Gericht führte insoweit aus: „Ob der
Der Verpflichtung, dem Kläger einen privaten Parkplatz zur Verfügung zu stellen, ist [die] Beklagte nachgekommen. Nur befand sich dieser Parkplatz außerhalb der Umzäunung. Eine
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.07.2024
Quelle: Amtsgericht München, ra-online (pm/ab)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/AG-Muenchen_173-C-2172219_Autoaufbruch-ausserhalb-des-Hotelparkplatzes~N34194
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 34194
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.