wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht München, Urteil vom 08.01.2016
159 C 12576/15 -

Amtsgericht München: Kostenfreie Gepäckbeförderung bei Flugreisen nur bei ausdrücklicher Zusicherung

Gepäckbeförderung im Flugpreis nicht automatisch enthalten

Bei der Buchung eines Fluges ist ohne entsprechende Zusicherung in der Regel nicht davon auszugehen, dass die Gepäckbeförderung kostenfrei erfolgen wird. Dies hat das Amtsgericht München entschieden.

Der Kläger aus Köln kaufte am 10.03.2014 bei einem Unternehmen, das ein Flugbuchungsportal anbietet, über dessen Internetportal zwei Flugtickets von Berlin nach Tel Aviv mit einer Israelitischen Fluggesellschaft für 416,42 Euro. Nach den Flug- und Gepäckbestimmungen beinhaltete der gebuchte Tarif lediglich die kostenfreie Mitnahme von je einem Handgepäckstück pro Reisendem. Am 18.05.2014 flogen der Kläger und sein Begleiter von Berlin nach Tel Aviv, ohne zusätzliche Kosten für ein mitgeführtes Aufgabegepäck zu bezahlen. Beim Rückflug am 01.6.2014 berechnete die gleiche Fluglinie wie beim Hinflug dem Kläger und seinem Begleiter pro Gepäckstückmitnahme 40 US-Dollar zusätzlich, insgesamt 80 US-Dollar.

Kläger verlangt Rückzahlung der Gepäckgebühren

Der Kläger erhob Klage vor dem Amtsgericht München auf Rückzahlung der zusätzlichen Kosten für die Gepäckstücke. Er ist der Meinung, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fluglinie nicht wirksam in den Vertrag einbezogen worden seien. Sie seien für jeden Laien gänzlich unverständlich.

Amtsgericht München: Kostenfreie Gepäckbeförderung war nicht Vertragsinhalt

Die zuständige Richterin am Amtsgericht München wies die Klage ab. Der Kläger habe nicht nachgewiesen, dass das beklagte Reiseunternehmen zur unentgeltlichen Gepäckbeförderung verpflichtet war. Aus den Unterlagen ergebe sich nicht, dass die kostenfreie Gepäckbeförderung Vertragsinhalt geworden sei.

Kostenfreie Gepäckbeförderung kann nicht erwartet werden

"Mit der Liberalisierung und der Öffnung des Luftverkehrsmarktes sind sogenannte Low Cost-Fluggesellschaften (Billigfluggesellschaften) auf den Markt gekommen, deren Modell darin besteht, einer Kundschaft, die darauf bedacht ist, ihre Beförderungskosten für Linienflüge gering zu halten, auf Kurz- und Mittelstrecken besonders niedrige Preise anzubieten und dabei das gleiche Sicherheitsniveau wie jede andere Gesellschaft zu gewährleisten, jedoch einen in der Qualität eingeschränkten Service anzubieten. Zur Verfolgung einer Strategie möglichst niedriger Kosten konzentrieren sich die Low Cost-Fluggesellschaften daher auf die wesentlichen Dienstleistungen. So werden die traditionell von den etablierten Marktteilnehmern angebotenen Zusatzleistungen wie Sitzplatzreservierung, Gepäckbeförderung, Bordgastronomie oder die Zurverfügungstellung von Zeitungen zu fakultativen Dienstleistungen. Damit ein Kunde von einem äußerst attraktiven Preis profitieren kann, übernimmt die Fluggesellschaft die Beförderung, jedoch nur die Beförderung", zitiert das Urteil den Europäischen Gerichtshof.

Kostenfreie Gepäckbeförderung nur bei entsprechender Zusicherung

Auch sei zu beobachten, dass selbst etablierte Luftfahrtunternehmen sich dafür entscheiden, die Kosten, die mit der Abfertigung, Sortierung, Beförderung und Ausgabe des Gepäcks verbunden sind, zu senken, indem sie diese Leistung für das Basisangebot abschaffen und sie gegen Zahlung fakultativer Zusatzkosten anbieten. Aufgrund dessen war das Gericht davon überzeugt, dass der Kläger ohne entsprechende Zusicherung nicht davon ausgehen durfte, dass die Leistung der Gepäckbeförderung kostenfrei erfolgen werde.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.07.2016
Quelle: Amtsgericht München, ra-online (pm/pt)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Urteile zu den Schlagwörtern:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/AG-Muenchen_159-C-1257615_Amtsgericht-Muenchen-Kostenfreie-Gepaeckbefoerderung-bei-Flugreisen-nur-bei-ausdruecklicher-Zusicherung~N22877

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 22877 Dokument-Nr. 22877

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.