wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht München, Urteil vom 29.04.2004
155 C 12509/04 -

Koffer im Zug nach kurzem Nickerchen verschwunden - Reisegepäckversicherung muss nicht zahlen

Grob fahrlässiges Verhalten der Reisenden

Wer in einem Zugabteil, das für jeden problemlos zugänglich ist, einen Koffer unbeobachtet läßt, und er "irgendwann" gestohlen wird, kann von seiner Reisegepäckversicherung keinen Ersatz verlangen. Das hat das Amtsgericht München entschieden.

Im Fall befand sich eine Reisende auf einer Zugfahrt von Weimer nach Halle. Sie gab an, den Koffer neben den Sitzen abgestellt zu haben, so dass er ständig im Blick gewesen sei. Nur kurz sei sie mal eingenickt. Irgendwo auf der Fahrt sei dann der Koffer verschwunden.

Gericht: Versicherungsnehmerin war grob fahrlässig

Die Reisegepäckversicherung verweigerte die Regulierung des Schadens. Die Versicherungsnehmerin habe den Diebstahl durch ihr grob fahrlässiges Verhalten begünstigt. Diese Ansicht bestätigte das Amtsgericht München.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.05.2006
Quelle: ra-online (pt)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/AG-Muenchen_155-C-1250904_Koffer-im-Zug-nach-kurzem-Nickerchen-verschwunden-Reisegepaeckversicherung-muss-nicht-zahlen.news2334.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 2334 Dokument-Nr. 2334

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.