kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Ein Automobilklub kann in seinen Mitgliedschaftsbedingungen die Kostenübernahme von Abschleppkosten bei einem durch das Mitglied grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schaden ausschließen. Dies entschied das Amtsgericht München.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls stammt aus Königswinter und ist Mitglied in einem großen deutschen Automobilclub. Am 3. Februar 2014 kam er gegen 23.35 Uhr mit seinem PKW in Königswinter wegen überhöhter Geschwindigkeit von der Straße ab und rammte ein am Straßenrand geparktes Fahrzeug. Die herbeigerufene Polizei ordnete beim Kläger eine Blutentnahme an. Die Auswertung ergab einen Blutalkoholgehalt von 1,41 Promille. Das fahruntaugliche Fahrzeug des Klägers wurde durch Vermittlung des Automobilclubs von einem Abschleppunternehmen abgeschleppt. Der Kläger versuchte zunächst, die
Daraufhin erhob der Kläger Klage zum Amtsgericht München gegen den Automobilclub. Unter anderem verlangt er die
Die zuständige Richterin am Amtsgericht München wies die Klage ab und entschied, dass der Kläger die Kosten selbst tragen müsse. Nach Ziffer 5 Buchstabe d. der Mitgliedschaftsbedingungen würde die Kostenfreiheit nicht für Schäden gelten, die vom Mitglied grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurden.
Indem der Kläger im Zustand der absoluten Fahruntüchtigkeit ein Fahrzeug führte und infolge überhöhter Geschwindigkeit einen
Auch eine Verletzung der Hinweispflicht liege nicht vor. Der Automobilclub müsse seine (Neu-)Mitglieder nicht über Einzelheiten der mitgliedschaftlichen Rechte aufklären. Dies stelle eine Obliegenheit desjenigen dar, der überlege, bei der Beklagten Mitglied zu werden, entschied das Gericht.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.05.2016
Quelle: Amtsgericht München/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/AG-Muenchen_122-C-2386815_Automobilclub-muss-Abschleppkosten-nach-fahrlaessig-oder-vorsaetzlich-verursachtem-Unfall-nicht-uebernehmen~N22634
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 22634
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.