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Hundebesitzern mit Hunden, die eine Schulterhöhe von über 50 cm haben, ist nach der Münchner Hundeverordnung auch das bloß fahrlässige Betreten von Spiel- und Bolzplätzen untersagt. Das Amtsgericht München hat daher eine Rentnerin wegen eines fahrlässigen Verstoßes gegen das Betretungsverbot von Kinderspielplätzen mit einem größeren Hund zu einer Geldbuße von 100 Euro verurteilt.
Im zugrunde liegenden Fall betrat eine 72-jährige Rentnerin am 14. November 2016 gegen 14.10 Uhr mit ihrem schwarzhaarigen Mischling, der eine Schulterhöhe von über 50 cm aufweist, den Bolzplatz im Fideliopark in München. Auf dieser Spielwiese waren zwei Fußballeisentore aufgestellt. Ihr freilaufender
Die Rentnerin meinte, dass die Messung der Größe des Hundes fehlerhaft gewesen sei. Zudem habe sie nicht gewusst, dass diesbezüglich ein Betretungsverbot besteht. Auch sei nicht erkennbar gewesen, dass es sich bei diesem Platz um einen "Kinderspielplatz" handele, zumal dort auch häufig Autos parken würden und wenn überhaupt, dann Erwachsene dort Fußball spielen würden.
Die als Zeugen vernommenen beiden Angestellten der Stadt München, die am Tattag die Kontrolle durchgeführt hatten erklärten, dass die Vermessung der Schulterhöhe des Hundes wie folgt stattfindet: Zunächst werden im Büro vor dem Kontrollgang und dem jeweiligen Schuhwerk 50 cm am Bein der betroffenen Person abgemessen. Die Zeugin erklärte hierzu, dass diese 50 cm bei ihrem Knöchel kurz unter dem unteren Rand der Kniescheibe enden. Sie gab weiter an, der
Das Amtsgericht München folgte den ihn überzeugenden Ausführungen der Zeugen, reduzierte aber das
Die Grünanlagensatzung der Landeshauptstadt München untersagt parallel dazu
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.03.2018
Quelle: Amtsgericht München/ra-online
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