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Das Amtsgericht München hat entschieden, dass die Mutterrolle und Verantwortung für ein Kind keine Garantie dafür ist, dass eine notorische Einbrecherin zukünftig keine Straftaten mehr begeht. Das Gericht erklärte daher eine Jugendstrafe von einem Jahr und neun Monaten ohne Bewährung wegen eines Wohnungseinbruchsdiebstahs für rechtmäßig.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Am 11. Juni 2015 verurteilte das Amtsgericht München eine 20-jährige kroatische Staatsangehörige wegen eines Wohnungseinbruchsdiebstahs zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und neun Monaten ohne
Die junge Frau brach am 5. August 2014 vormittags in ein Reiheneckhaus im München Perlach ein. Sie brach mit einem Schraubenzieher das Küchenfenster im Erdgeschoss auf und durchsuchte sämtliche Schränke und Schubladen. Das Haus wurde dabei verwüstet. Alle Gegenstände waren auf dem Boden verstreut. Die Angeklagte entwendete eine Goldkette mit einem Edelstein im Wert von circa 300 Euro und Bargeld in Höhe von 200 Euro. Sie war mit ihrem Ehemann kurz vor der Tat von Kroatien nach München gereist, um sich die Stadt anzusehen. Um sich Geld zu verschaffen, ist sie in das Haus eingebrochen und hat dabei einen Sachschaden von circa 2.000 Euro verursacht. Die Angeklagte wurde kurz nach der Tat verhaftet und befand sich ab 8. März 2015 in Untersuchungshaft. In der Justizvollzugsanstalt brachte sie am 22. April 2015 eine Tochter zur Welt. Die Tochter wurde im Mai vom Kindsvater und dessen Eltern im Einverständnis mit der Angeklagten abgeholt und lebt nun bei der Familie des Vaters in Kroatien. Die Angeklagte vermisst ihr Kind sehr.
Obwohl sie
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.07.2015
Quelle: Amtsgericht München/ra-online
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Dokument-Nr. 21290
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