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Amtsgericht München, Urteil vom 29.09.2016
1034 Ds 468 Js 175084/16 -

Vorsätzliche Körperverletzung der Kindsmutter: Verurteilung nach Jugendstrafrecht

Streit um Kind eskaliert

Ein 20-jähriger Auszubildender wurde nach Jugendstrafrecht zu einem Dauerarrest von einer Woche und einer Weisungsbetreuung von zwölf Monaten verurteilt. Dies hat das Amtsgericht München bekanntgegeben.

Im hier zu verhandelnden Fall hat der Angeklagte Azubi aus einer Beziehung mit der 16-jährigen Geschädigten einen vier Monate alten gemeinsamen Sohn. Am 05.05.2016, dem Vatertag, wollte er gegen 10 Uhr sein Kind sehen, das bei der Mutter wohnt. Die Beziehung war bereits seit circa einem halben Jahr beendet. Er klingelte mehrfach an der Hauseingangstür der Mutter, die noch bei ihren Eltern in München wohnt. Ein unbekannter Bewohner ließ ihn schließlich ins Haus. Der Angeklagte trat dann mehrfach gegen die Wohnungstür der Geschädigten. Als sie die Tür kurz öffnete, drang er in die Wohnung ein. Die Geschädigte hatte das Kind auf dem Arm. Es entwickelte sich ein Streit. Der junge Mann beleidigte sie mit den Worten "Schlampe", "Hure" und "ehrlose Nutte". Er schlug ihr dann mit der Faust ins Gesicht, wodurch ihre linke Wange anschwoll. Er trat ihr in den Rücken, so dass sie den Säugling nicht mehr halten konnte. Das Kind fiel auf das Bett, wurde aber nicht verletzt. Er drohte der Geschädigten damit, sie umzubringen, sollte sie die Polizei rufen. Dennoch alarmierte sie die Polizei. Als die Polizeibeamten den jungen Mann aus der Wohnung bringen wollten, wehrte er sich dagegen und schlug um sich. Er konnte sich losreißen, rannte ins Treppenhaus und stürzte schließlich die Treppe hinunter. Er zog sich dabei Schürfwunden zu. Er wurde nach Aufnahme des Vorfalls in der Polizeiinspektion seinem Vater übergeben. Seit dem Vorfall besteht kein Kontakt mehr zu Mutter und Kind.

Jugendstrafrecht: Persönlichkeit entspricht eher Jugendlichem

Das Gericht verurteilte ihn nach Jugendstrafrecht, "....da der Angeklagte in seiner Persönlichkeit und Lebensführung noch eher einem Jugendlichen als einem Erwachsenen gleichsteht." Er lebt noch im Haushalt der Eltern und hat bis jetzt die Gesellenprüfung als KFZ-Mechatroniker noch nicht bestanden.

Alkoholbedingte Enthemmung bei Urteilsfindung berücksichtigt

Bei der Ahndung wurde berücksichtigt, dass er bei der Tat alkoholbedingt enthemmt war. "Zudem war er emotional aufgewühlt, weil der Tattag der Vatertag war und der Angeklagte - wie er selbst nachvollziehbar schilderte - wütend und frustriert war, dass er sein Kind nicht sollte sehen können". "Um dem Angeklagten zu verdeutlichen, dass Gewalttätigkeiten gegen Mitmenschen und insbesondere gegenüber der Mutter des eigenen Kindes von der Rechtsordnung nicht geduldet werden können und konsequent verfolgt werden, wurde 1 Woche Dauerarrest verhängt". Die Weisungsbetreuung sei angeordnet worden, um ihn in seiner weiteren Lebensplanung zu unterstützen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.01.2017
Quelle: Amtsgericht München/ ra-online

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