wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht München, Urteil vom 03.05.2016
1021 Ds 303 Js 215827/15 -

Verwarnung wegen Steuerhinterziehung für zu Unrecht erhaltenes Kindergeld

Kein Anspruch auf Kindergeld bei Umzug in die Schweiz

Wegen unrechtmäßig erhaltenem Kindergeld wurde eine Mutter wegen Steuerhinterziehung verwarnt. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts München hervor.

Im vorliegenden Fall ist die junge Frau österreichische Staatsangehörige. Sie wohnte in München und hat am 13.05.2012 eine Tochter geboren, für die sie Kindergeld bei der Familienkasse Bayern Süd beantragte und in der Folge monatlich 184 Euro Kindergeld erhielt. Sie hatte gegenüber der Familienkasse unterschriftlich bestätigt, dass sie das "Merkblatt über Kindergeld" erhalten hat. Darin wird erklärt, dass derjenige, der Kindergeld beantragt hat, nach § 68 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes verpflichtet ist, seiner Familienkasse unverzüglich alle Änderungen in seinen Verhältnissen und denen seiner Kinder mitzuteilen, die für den Kindergeldanspruch wichtig sind oder über die bereits Erklärungen abgegeben worden sind.

Wegen fehlender Abmeldung zu Unrecht 3.690,00 € Kindergeld erhalten

Am 19.12.2012 verzog die junge Mutter in die Schweiz, weshalb ab Januar 2013 die Berechtigung zum Kindergeldbezug weggefallen ist. Sie meldete sich erst am 28.10.2014 rückwirkend beim Einwohnermeldeamt ab. Vor Gericht gab sie an, dass sie dachte, dass die Abmeldung automatisch erfolgt. "Infolge der zu spät erfolgten Abmeldung ist für den Zeitraum Januar 2013 bis August 2014 Kindergeld in Höhe von insgesamt 3.690,00 Euro an die Angeklagte unberechtigt ausbezahlt worden", so die Urteilsgründe.

Wissentlich und willentlich unrechtmäßige Gewährung herbeigeführt

"Die unrechtmäßige Gewährung des Kindergelds hat die Angeklagte wissentlich und willentlich herbeigeführt, indem sie entgegen der sich aus § 68 EStG ergebenden Verpflichtung der Familienkasse den Umzug in die Schweiz nicht unverzüglich angezeigt hat", so die zuständige Richterin.

Keine Vorstrafen und Geständnis strafmildernd

Bei der Höhe der Strafe wurde berücksichtigt, dass die junge Frau nicht vorbestraft war und ein Geständnis abgelegt hat. Strafmildernd fiel auch ins Gewicht, dass die junge Frau eine Vereinbarung mit der Familienkasse geschlossen hatte, dass das Geld ratenweise bezahlt wird. Zum Zeitpunkt des Urteils hatte die junge Mutter insgesamt bereits 1.900 Euro zurückgezahlt.

Mutter zum Tatzeitpunkt Heranwachsende

Die junge Mutter war zum Tatzeitpunkt Heranwachsende. Das Gericht hat Jugendstrafrecht angewendet. Eine Verwarnung ist seine Sanktion im Jugendstrafrecht, § 13 Absatz 2 Nummer 1 JGG. Die Verwarnung ist ein Zuchtmittel, das der Erziehung dienen soll. Es ist eine eindringliche förmliche Zurechtweisung und hat die Rechtswirkung einer Strafe.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.07.2016
Quelle: Amtsgericht München/ ra-online

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/AG-Muenchen_1021-Ds-303-Js-21582715_Verwarnung-wegen-Steuerhinterziehung-fuer-zu-Unrecht-erhaltenes-Kindergeld.news22869.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 22869 Dokument-Nr. 22869

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.