wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Montabaur, Urteil vom 04.08.2008
15 C 268/08 -

Anspruch auf Schadenersatz und Recht zur Kündigung bei mangelnder Bandbreite eines DSL-Anschlusses

DSL-Kunde kann unter anderem Einrichtungsgebühr für DSL-Anschluss bei anderem Anbieter ersetzt verlangen

Kann die vertraglich geschuldete Bandbreite eines DSL-Anschlusses nicht zur Verfügung gestellt werden, so steht dem DSL-Kunden nicht nur ein Recht zur Kündigung, sondern auch ein Anspruch auf Schadenersatz zu. Als Schaden kann der Kunde zum Beispiel die Einrichtungsgebühr für einen DSL-Abschluss bei einem anderen Anbieter ersetzt verlangen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Montabaur hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall konnte ein Telekommunikationsunternehmen bei einem seiner Kunden nicht die vertraglich geschuldete Bandbreite des DSL-Anschlusses zur Verfügung stellen. Der Kunde kündigte daher den DSL-Vertrag und wechselte zu einem anderen Anbieter. Er machte daraufhin unter anderem die durch die Neueinrichtung des Anschlusses entstandene Gebühr in Höhe von fast 60 Euro als Schadenersatz geltend. Da sich das Telekommunikationsunternehmen weigerte, den Schaden zu ersetzen, erhob der Kunde Klage.

Kunde hat Anspruch auf Schadenersatz wegen Einrichtungsgebühr für neuen DSL-Anschluss

Das Amtsgericht Montabaur entschied zu Gunsten des Kunden. Diesem stehe ein Anspruch auf Schadenersatz nach § 281 Abs. 1 BGB zu. Da das Telekommunikationsunternehmen die vertraglich geschuldete Bandbreite für den DSL-Anschluss nicht habe zur Verfügung stellen können, sei der Kunde zur Kündigung des Vertrags berechtigt gewesen. Die aufgrund der Einrichtung eines DSL-Anschlusses bei einem anderen Anbieter entstandene Gebühr von fast 60 Euro habe der Kunde als Schaden ersetzt verlangen können.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.03.2015
Quelle: Amtsgericht Montabaur, ra-online (vt/rb)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/AG-Montabaur_15-C-26808_Anspruch-auf-Schadenersatz-und-Recht-zur-Kuendigung-bei-mangelnder-Bandbreite-eines-DSL-Anschlusses~N20800

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 20800 Dokument-Nr. 20800

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.