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Wer als Verkäufer bei Ebay einen Artikel aus Versehen unter der Option "Sofort kaufen" einstellt, gibt damit ein verbindliches Angebot ab. Dies hat das Amtsgericht Moers entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Ebay-Verkäufer (Beklagter) aus Versehen unter der Option "Softort-Kaufen" einen Pkw-Kastenanhänger eingestellt. Eigentlich sollte der Anhänger versteigert werden. Das Mindestgebot betrug 1,- EUR. Der Beklagte verwechselte aber das Feld "Sofort kaufen" mit dem Eingabefeld "Mindestpreis". Er erklärte dem Kläger, dass er den Kastenanhänger nicht ausliefern werde. Er habe sich in einem Erklärungsirrtum befunden und fechte den Kaufvertrag an. Der Käufer (Kläger) ließ dies nicht gelten und verlangte die Herausgabe des Anhängers gegen Zahlung von 1,- EUR. Er klagte vor dem Amtsgericht Moers.
Das Gericht gab dem Kläger Recht und verurteilte den Verkäufer dazu, das Eigentum an dem Anhänger gegen Zahlung von 1,- EUR zu verschaffen.
Das Einstellen des Artikels stelle ein
Der Beklagte habe den Kaufvertrag nicht wirksam angefochten. Er habe seine Behauptung, dass er sich vertan habe und statt des Fensters "Startpreis" versehentlich die Option "Sofort-Kaufen" angeklickt habe, nicht bewiesen.
Schließlich stehe dem klägerischen Anspruch auch nicht entgegen, dass der Verkehrswert des Anhängers 1,- EUR übersteige.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.01.2005
Quelle: ra-online, AG Moers (vt/pt)
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Dokument-Nr. 265
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