wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Menden, Urteil vom 09.01.2013
4 C 409/12 -

Administrator einer Facebook-Gruppe kann jederzeit ausgeschlossen werden

Facebook-Gruppe stellt keine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, kein Verein sowie keine sonstige Personenvereinigung dar

Eine Gruppe bei Facebook stellt keine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, kein Verein und keine sonstige Personenvereinigung dar. Daher kann ein Administrator der Gruppe ohne weiteres ausgeschlossen werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Menden hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde das Mitglied einer Facebook-Gruppe wegen angeblicher beleidigender Äußerungen gegenüber einem anderen Gruppenmitglied als Administrator ausgeschlossen. Dagegen wendete er sich mit einer einstweiligen Verfügung. Mit dieser begehrte er die Wiederzulassung als Administrator.

Anspruch auf Zulassung als Administrator bestand nicht

Für das Amtsgericht Menden war ein Anspruch auf Wiederzulassung als Administrator der Facebook-Gruppe nicht ersichtlich. Es habe zum einen keine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (§§ 705 ff BGB) vorgelegen. Denn Wesensbestandteil einer solchen Gesellschaft sei, dass die Mitglieder vermögenswerte Leistungen zum Gesellschaftszweck erbringen. Hier seien aber weder Mitgliedsbeiträge noch sonstige vermögenswerte Leistungen erbracht worden. Zum anderen habe auch kein Verein (§§ 21 ff BGB) vorgelegen. Denn es habe an einem auf Dauer angelegten Zusammenschluss von Personen zur Verwirklichung eines gemeinsamen Zwecks mit körperschaftlicher Verfassung gefehlt.

Gruppenmitglieder wollten keine Personenvereinigung bilden

Die Gruppenmitglieder haben sich nach Auffassung des Amtsgerichts ohne einen Rechtsbindungswillen zur Gründung einer Personenvereinigung allein zum Zweck zusammen getan, ein gemeinsames politisches Ziel zu verfolgen. Ein solches Vorgehen habe sich lediglich als eine Ausprägung der persönlichen Freiheitsrechte (Art. 2 GG) sowie des Rechts auf freie Meinungsäußerung (Art. 5 GG) dargestellt. Überspitzt formulierte das Gericht eine Facebook-Gruppe als "Kaffeeklatsch oder Kneipentreffen im Internet".

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.07.2013
Quelle: Amtsgericht Menden, ra-online (vt/rb)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • CR 2013, 407Zeitschrift: Computer und Recht (CR), Jahrgang: 2013, Seite: 407
  • ITRB 2013, 159Zeitschrift: Der IT-Rechts-Berater (ITRB), Jahrgang: 2013, Seite: 159
  • NJW-Spezial 2014, 304 (Dieter Leuering und Daniel Rubner)Zeitschrift: NJW-Spezial, Jahrgang: 2014, Seite: 304, Entscheidungsbesprechung von Dieter Leuering und Daniel Rubner

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/AG-Menden_4-C-40912_Administrator-einer-Facebook-Gruppe-kann-jederzeit-ausgeschlossen-werden.news16305.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 16305 Dokument-Nr. 16305

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.