wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Mannheim, Urteil vom 03.04.1997
9 C 4082/96 -

Kein Schmerzensgeld für versehentlich eingeschläferte Katze

Trauer um totes Tier gehört zum allgemeinen Lebensrisiko

Schläfert der Tierarzt versehentlich die falsche Katze ein, so haftet er nicht auf Schmerzensgeld. Denn die Trauer um den Tod eines Tieres gehört zum allgemeinen Lebensrisiko. Dies hat das Amtsgericht Mannheim entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall sollte ein Tierarzt den unheilbar erkrankten Kater "Beppo" einschläfern. Aufgrund eines Versehens des Tierarztes verabreichte er jedoch dem gesunden Kater "Karlchen" das tödliche Betäubungsmittel. Die Katzenhalterin erkrankte daraufhin psychisch mit der Folge von Alpträumen und Schlafstörungen sowie einer Dysregulierung des Herz-Kreislaufsystems. Die Erkrankungen führten zudem zu Arbeitsstörungen und phobischen Erwartungsängsten. Die Halterin der beiden toten Katzen klagte daher auf Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von 2.500 DM.

Gesundheitsnachteile aufgrund der Trauer begründen grundsätzlich kein Schmerzensgeldanspruch

Das Amtsgericht Mannheim entschied gegen die Katzenhalterin. Ihr habe kein Anspruch auf Schmerzensgeld zugestanden. Denn die durch einen Trauerfall ausgelösten schwerwiegenden Gesundheitsnachteile begründen grundsätzlich keinen Schmerzensgeldanspruch. Vielmehr seien Trauerfälle Bestandteil des Lebens und gehören daher zum allgemeinen Lebensrisiko.

Anspruch ausnahmsweise nur für nahe Angehörige

Das Amtsgericht führte weiter aus, dass ausnahmsweise nur dann ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht, wenn der Getötete oder Verletzte naher Angehöriger des Trauernden war oder ist. Jedoch sei aus Sicht des Gerichts die Trauer wegen des Todes oder der Verletzung eines Menschen nicht vergleichbar mit der Trauer wegen des Todes oder der Verletzung eines Tieres. Dabei sei unerheblich, ob das Tier in einem besonders engen Verhältnis zum Halter stand.

Gericht fordert Bewältigung der Trauer

Stirbt ein Tier, könne nach Auffassung des Amtsgerichts gefordert werden, dass die Trauer durch zumutbaren Willensakt bewältigt wird. Sollte dies aufgrund von Verhaltensanomalien nicht möglich sein, sei dies dem allgemeinen Lebensrisiko zu zuordnen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.08.2013
Quelle: Amtsgericht Mannheim, ra-online (vt/rb)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/AG-Mannheim_9-C-408296_Kein-Schmerzensgeld-fuer-versehentlich-eingeschlaeferte-Katze.news16397.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 16397 Dokument-Nr. 16397

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.