wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Mannheim, Urteil vom 21.10.2005
3 C 172/05 -

Schmerzensgeld für Hautverbrennungen 1. Grades nach Besuch eines Sonnenstudios

Sonnenstudio muss ordnungsgemäß beraten - Warntafeln reichen allein nicht aus

Der Betreiber eines Sonnenstudios muss seine Kunden auch beraten. Tut er dies nicht, und ein Kunde erleidet aufgrund der unterbliebenen oder mangelhaften Beratung Hautverbrennungen, so muss er dem Kunden Schmerzensgeld zahlen. Informationstafeln im Thekenbereich und im Bereich der Bräunungskabinen reichen für eine vollständige Entlastung des Betreibers nicht aus. Sie können aber dazu führen, dass der Verletzte zu 50 % mithaftet. Dies hat das Amtsgericht Mannheim entschieden.

Im entschiedenen Fall besuchte ein Kunde zum ersten Mal ein Sonnenstudio. Darauf machte er das Personal des Studios aufmerksam. Er fragte daher auch ausdrücklich nach, welches Gerät geeignet sei und wie lange er darin verbleiben könne. Eine Angestellte empfahl ihm dann ein Gerät und wählte die Bräunungszeit für ihn aus. Nach dem Sonnengang hatte der Mann Verbrennungen ersten Grades. Noch vier Wochen lang hatte er extreme Schmerzen und massivste Schlafstörungen. Er klagte vor Gericht auf Schmerzensgeld in Höhe von 1.500,- EUR.

Betreiber muss 750,- EUR Schmerzensgeld zahlen

Das Amtsgericht Mannheim verurteilte den Betreiber des Studios zur Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 750,- EUR gemäß §§ 280 I, 253 II, 254 BGB. Es führte aus, dass eine Beratung insbesondere auf Nachfrage des Kunden hin erforderlich sei, aber der Kunde auch dann beraten werden müsste, wenn er nicht ausdrücklich eine Beratung verlange. Eine Beratungspflicht entfalle nur, wenn der Kunde die Beratung ausdrücklich ablehne oder ausdrücklich eine bestimmte Kabine verlange.

Gericht sieht Mitverschulden - Warnschilder missachtet

Der Kläger trage im Fall aber eine Mitschuld, führte das Gericht aus. Er hätte sich vor Benutzung der Kabine vergewissern müssen, ob die Kabine tatsächlich für ihn geeignet sei. Er habe die angebrachten Warnschilder und die Bräunungsgradtabellen für die verschiedenen Hauttypen ignoriert.

Den Mitschuldensanteil des Klägers sah das Gericht bei 50 %, so dass es dem Kläger statt der geforderten 1500,- EUR nur 750,- EUR zusprach.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.02.2007
Quelle: ra-online, Amtsgericht Mannheim (vt/pt)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/AG-Mannheim_3-C-17205_Schmerzensgeld-fuer-Hautverbrennungen-1-Grades-nach-Besuch-eines-Sonnenstudios~N3772

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 3772 Dokument-Nr. 3772

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.