wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Mainz, Urteil vom 04.04.2023
74 C 8/23 -

Ermächtigung zur Einberufung einer Eigentümer­versammlung zur Verwalterbestellung mittels einstweiliger Verfügung

Bei verwalterloser und zerstrittener Gemeinschaft besteht Eilbedürftigkeit

Ist eine Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft verwalterlos und zerstritten, kann sich ein Wohnungseigentümer mittels einer einstweiligen Verfügung dazu ermächtigen lassen, eine Eigentümer­versammlung zwecks Bestellung eines Verwalters einzuberufen. Dies hat das Amtsgericht Mainz entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Wohnungseigentümergemeinschaft in Rheinland-Pfalz hatte keinen Verwalter und war zudem zerstritten. Nachdem ein Wohnungseigentümer vergeblich versucht hatte, eine Eigentümerversammlung einzuberufen, um die Frage der Verwalterbestellung zu klären, beantragte er Anfang des Jahres 2023 beim Amtsgericht Mainz den Erlass einer entsprechenden einstweiligen Verfügung.

Ermächtigung des Wohnungseigentümers zur Einberufung einer Eigentümerversammlung

Das Amtsgericht Mainz gab dem Antrag des Wohnungseigentümers statt und ermächtigte ihn per einstweiliger Verfügung dazu, eine Eigentümerversammlung zwecks Verwalterbestellung einzuberufen. Der Anspruch ergebe sich aus § 44 Abs. 1 Satz 2 WEG in Verbindung mit §§ 18 Abs. 2 Nr. 1, 24 Abs. 3 Alt. 3, 26 Abs. 1 WEG.

Bei verwalterloser und zerstrittener Gemeinschaft besteht Eilbedürftigkeit

Für die Eilbedürftigkeit spreche aus Sicht des Gerichts die besondere Bedeutung des Verwalters für die Funktionsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft. Gerade bei zerstrittenen Gemeinschaften bestehe die Besorgnis, dass Beschlüsse nicht rechtzeitig gefasst werden können, weil ein faktisches Versammlungshindernis vorliege. Die Bestellung einer Verwalters stelle gerade im Fall einer zerstrittenen Wohnungseigentümergemeinschaft eine ordnungsgemäße Verwaltung sicher und entspreche den Interessen der übrigen Wohnungseigentümer.

Keine Erforderlichkeit der Angabe von mehreren konkreten Verwaltervorschlägen

Für die Ermächtigung zur Einberufung einer Eigentümerversammlung sei die Angabe mehrerer konkreter Verwaltervorschläge nicht erforderlich, so das Amtsgericht, da eine Entscheidung über die Bestellung eines Verwalters nicht getroffen werde. Die Angabe von Vorschlägen sei leidglich im Fall der gerichtlichen Verwalterbestellung notwendig.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.03.2024
Quelle: Amtsgericht Mainz, ra-online (vt/rb)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/AG-Mainz_74-C-823_Ermaechtigung-zur-Einberufung-einer-Eigentuemerversammlung-zur-Verwalterbestellung-mittels-einstweiliger-Verfuegung~N33784

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 33784 Dokument-Nr. 33784

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.