kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Kann eine Wohnung nicht wie im Mietvertrag vorgesehen genutzt werden, so besteht in der Regel ein Anspruch auf Minderung der Miete. Sperrt eine an den Fenstern angebrachte Folie das Tageslicht vollständig aus, so dass künstliches Licht erforderlich wird, und sind Staub und Lärm durch Bauarbeiten ständiger Begleiter des Alltags, so ergeben sich daraus Mietminderungsquoten um 15 und 25 Prozent. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Mainz hervor.
Im vorliegenden Fall ging es um die Frage einer möglichen
Das Amtsgericht Mainz entschied, dass aufgrund der durchgeführten Baumaßnahmen ein Fehler an der Mietsache bestanden habe, da der gesamte Wohnkomplex eingerüstet und mit einer Plane versehen gewesen sei. Die Fenster wären mit einer circa 1 mm dicken Plastikfolie verklebt gewesen, wodurch es zu einer Verdunkelung gekommen sei, so dass auch zur Tageszeit künstliches Licht erforderlich wurde. Die Zufuhr von Licht, Luft und Sonne sei durch die Einrüstung und Anbringung der Folie erheblich beeinträchtigt gewesen. Für drei bis vier Monate wäre die Wohnung somit nach Aussage einer Zeugin "unbewohnbar" gewesen.
Während der Zeiten, in denen keine Bauarbeiten vorgenommen wurden, habe man die Balkontür zwar öffnen können, hierdurch sei aufgrund der angebrachten Plastikfolie jedoch keine nennenswerte Frischluftzufuhr erzielt worden. Zudem sei es während der Bauarbeiten zu erheblicher Belästigung durch Staub und Dreck gekommen. Die Baumaßnahmen, unter anderem Sandstrahlarbeiten, verursachten zudem einen zum Teil unerträglichen Lärm. Das Gericht hielt daher eine
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.05.2012
Quelle: ra-online, Amtsgericht Mainz (vt/st)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/AG-Mainz_10-C-4996_Bauarbeiten-und-Fassaden-Geruest-Mietminderung-bei-eingeruestetem-und-mit-Folie-verklebtem-Wohnhaus~N13256
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 13256
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.