kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Im Hausflur abgestellte Schuhe gefährden nicht grundsätzlich den ordnungsgemäßen Gebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums. Während einer Wohnungseigentümergemeinschaft die Übernahme eines Verbot hinsichtlich des Abstellens von Schuhen im Hausflur vom Amtsgericht Lünen untersagt wurde, konnten die Regelungen über die Vergabe des Reinigungs- und Winterdienstes an ein externes Unternehmen als auch die Herausgabe des Heizungskellerschlüssels an nur einen der Hausbewohner für sinnvoll und damit wirksam erklärt werden.
Der Antrag im vorliegenden Fall wandte sich gegen eine Reihe von Beschlüssen, die auf der
Das Amtsgericht Lünen folgte dem Antrag teilweise und erklärte unter anderem den Punkt 5.14 der Tagesordnung für unwirksam. Darin habe man das Abstellen von Schuhen im
Der Beschluss hinsichtlich der Vergabe des Winterdienstes und der Treppenhausreinigung an eine Fachfirma sei hingegen wirksam. Diese Maßnahme liege im Interesse der Gesamtheit der
Auch der Beschluss bezüglich des Zugangs zum Heizungskeller sei wirksam. Die Eigentümer hätten beschlossen, dass nur einer der Eigentümer einen Schlüssel für den Heizungskeller erhält. Für Notfälle solle ein Schlüssel in einem Schlüsselkasten neben der Tür zum Heizungskeller angebracht werden. Zudem solle die Heizungsfirma und die Verwaltung einen Schlüssel erhalten. Dieser Beschluss stelle eine zulässige Gebrauchsregelung im Sinne des § 15 Abs. 2 WEG dar. Es entspreche einer ordnungsgemäßen Verwaltung, wenn Wohnungseigentümern die Befugnis zum Betreten des gemeinschaftlichen Heizungsraumes beschränkt wird. Die vorliegende Regelung diene insbesondere dazu, den Zugang für Notfälle zu ermöglichen. Für den alltäglichen Gebrauch solle hingegen verhindert werden, dass sich jeder Eigentümer ohne Absprache an den Heizungsinstallationen zu schaffen machen kann. Hierin liege demnach keine unzulässige Beschränkung des Zugangs zum Heizungskeller.
Die Entscheidung ist aus dem Jahre 2001 und erscheint im Rahmen der Reihe "Wissenswerte Urteile".
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.02.2012
Quelle: ra-online, Amtsgericht Lünen (vt/st)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/AG-Luenen_22-II-26400-WEG_Hausordnung-darf-Schuhe-nicht-aus-Treppenhaus-verbannen~N11730
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 11730
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.