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Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 58 km/h überschreitet, riskiert eine Geldbuße von mindestens 240 Euro sowie ein einmonatiges Fahrverbot. Die Geschwindigkeitsüberschreitung kann zudem nicht durch einen starken Stuhldrang gerechtfertigt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Lüdinghausen hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im September 2013 überschritt ein
Das Amtsgericht Lüdinghausen verurteilte den
Nach Auffassung des Amtsgerichts habe der starke Stuhldrang des Autofahrers den
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.03.2014
Quelle: Amtsgericht Lüdinghausen, ra-online (vt/rb)
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