kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Wer eine Person mit zuvor abgefülltem Sperma bespritzt und dadurch über ein bloßes Ekelgefühl hinausgehende psychische oder physische Beeinträchtigungen verursacht, macht sich einer vorsätzlichen Körperverletzung strafbar. Dies hat das Amtsgericht Lübeck entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Der Täter befriedigte sich selbst, fing dabei sein
Das Amtsgericht Lübeck verurteilte den Täter wegen vorsätzlicher Körperverletzung gemäß § 223 Abs. 1 StGB zu einer
Die Voraussetzungen dazu haben vorgelegen. Zwar sei eine Einwirkung, die lediglich das seelische Wohlbefinden berührt, nicht ausreichend. Daher bleiben das Auslösen bloßer Angst- oder Panikgefühle sowie das Erregen eines Ekelgefühls straflos. Wenn aber infolge des Abscheus oder Ekels körperliche Wirkungen hinzutreten, wie etwa Magenschmerzen, Erbrechen und Atemnot, komme eine Strafbarkeit in Betracht. Es genügen sogar solche psychischen Beeinträchtigungen aus, die den Körper in einem krankhaften Zustand versetzen. Deshalb seien Tatfolgen wie
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.11.2012
Quelle: Amtsgericht Lübeck, ra-online (vt/rb)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/AG-Luebeck_746-Js-1319611_Bespritzen-mit-Sperma-begruendet-Strafbarkeit-wegen-Koerperverletzung~N14595
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 14595
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.