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Beabsichtigt der Vermieter von Mietwohnungen diese in Eigentumswohnungen umzuwandeln, so berechtigt dies für sich genommen kein Besichtigungsrecht. Zudem hat der Vermieter keinen Anspruch darauf, eine Wohnung innerhalb eines kurzen Zeitraums wiederholt zu besichtigen. Dies hat das Amtsgericht Lübeck entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Ein Mann erwarb im Januar 1992 ein Wohnhaus. Er beabsichtigte nachfolgend aus den Mietwohnungen Eigentumswohnungen zumachen. Er verlangte daher Zutritt zu den Wohnungen, um diese besichtigen zu können. Die Mieter einer Wohnung verweigerten dem Vermieter mit der Begründung den Zutritt, dass dieser die Räume bereits kurzvorher besichtigt hatte. Aufgrund der Weigerung erhob der Vermieter Klage.
Das Amtsgericht Lübeck entschied gegen den Vermieter. Ihm habe kein Recht zur Besichtigung der Wohnung zugestanden. Ohne vertragliche Vereinbarung habe ein Vermieter ausnahmsweise nur dann ein
Darüber hinaus stehe dem Vermieter das Besichtigungsrecht nur in angemessen Zeitabständen zur Verfügung, so das Amtsgericht weiter. Teilweise werde ein zeitlicher Abstand von zwei Jahren verlangt. Der Vermieter dürfe daher von seinem
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.04.2013
Quelle: Amtsgericht Lübeck, ra-online (zt/WuM 1993, 344/rb)
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Dokument-Nr. 15538
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