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Reparaturkosten für Mängel an einem Gebrauchtfahrzeug kann man in der Regel erst dann vom Verkäufer ersetzt verlangen, wenn man ihm zuvor Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben hat. Dies haben das Amtsgericht Lichtenfels und das Landgericht Coburg entschieden.
Wer nach dem Kauf eines neuen Gebrauchten
Das zeigt ein Fall, über den Amtsgericht Lichtenfels und Landgericht Coburg zu befinden hatten. Der Käufer eines gebrauchten Wohnmobils scheiterte mit seiner Klage auf Ersatz von fast 5.000 €
Im Dezember 2005 erwarb der Kläger ein 12 Jahre altes Wohnmobil zum Preis von 24.000 €. Nur einen Monat nach dem Kauf - so seine Darstellung - ergab sich bei einer Inspektion, dass Gastank und Batterien sowie Radbremszylinder, Stoßdämpfer und Spurstange defekt waren. Der Kläger ließ die schadhaften Teile durch eine Drittfirma erneuern und wollte vom Verkäufer die
Mit seiner Klage hatte er jedoch vor dem Amtsgericht Lichtenfels und dem Landgericht Coburg keinen Erfolg. Die Gerichte ließen dabei offen, ob die behaupteten
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.06.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des LG Coburg vom 06.05.2008
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Dokument-Nr. 6172
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