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Verfügt ein Badezimmer nur über eine durch einen Lichtschalter gekoppelte Entlüftung, so ist dies nicht als wohnwerterhöhend gemäß dem Berliner Mietspiegel 2015 zu werten. Das gleiche gilt für den Fall, dass eine zum Wohnzimmer offene Küche über keine Heizung verfügt, sondern über das Wohnzimmer beheizt wird. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Lichtenberg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2015 erhielten die Mieter einer Wohnung ein Mieterhöhungsverlangen. Die Vermieterin stufte unter anderem die Entlüftungsanlage im Bad sowie die zum Wohnzimmer gelegene offene
Nach Ansicht des Amtsgerichts Berlin-Lichtenberg sei unter Zugrundelegung des Berliner Mietspiegels 2015 die durch den Lichtschalter gekoppelte Badentlüftung nicht als
Die offene
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.06.2016
Quelle: Amtsgericht Berlin-Lichtenberg, ra-online (zt/WuM 2016, 293/rb)
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Dokument-Nr. 22708
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