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Vor dem Amtsgericht Lichtenberg in Berlin ist der Schmerzensgeldprozess wegen Ohrlochstechens mit einem Vergleich zu Ende gegangen. Die beklagte Betreiberin des Tattoostudios hat im Vergleich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht einer Zahlung von 70 Euro zugestimmt. Damit ist der Zivilprozess beendet.
In dem zugrunde liegenden Verfahren hatte ein
In einem rechtlichen Hinweis hatte der Richter des Amtsgerichts Berlin-Lichtenberg Bezug auf das "Beschneidungs-Urteil" des Landgerichts Köln genommen und die Prüfung strafrechtlicher Fragen des Falles in Aussicht gestellt. Zu einer Prüfung dieser Fragen im Rahmen des Zivilprozesses ist es wegen des Vergleichsschlusses nicht gekommen.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.08.2012
Quelle: Amtsgericht Berlin-Lichtenberg/ra-online
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Dokument-Nr. 14088
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