kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Greift ein Schwan in einem Naherholungsgebiet Passanten an, so haftet die zuständige Gemeinde wegen Verletzung ihrer Verkehrssicherungspflicht für die entstandenen Schäden. Dies hat das Amtsgericht Landstuhl entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall ging die Klägerin in einem im Eigentum der beklagten Gemeinde stehenden
Das Amtsgericht gab der Klägerin Recht. Es konnte offenbleiben, ob die Gemeinde aufgrund der ständigen seit langem andauernden Anwesenheit der Schwäne als Tierhalterin in Anspruch genommen werden konnte. Jedenfalls verletzte sie ihre
Nach Auffassung des Amtsgerichts konnte der Klägerin auch kein
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.10.2012
Quelle: Amtsgericht Landstuhl, ra-online (v/rb)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/AG-Landstuhl_2-C-7198_Gemeinde-haftet-fuer-angreifenden-Schwan~N14174
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 14174
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.