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Amtsgericht Köpenick, Urteil vom 07.10.2011
7 C 1005/11 -

NPD darf weiter behaupten, die DVU sei mit ihr "verschmolzen"

Ein DVU Gebietsverband verklagte die NPD

Die NPD darf auf ihrer Internetseite schreiben, dass sie mit der DVU verschmolzen ist. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Köpenick hervor.

Ohne Erfolg hat sich ein Gebietsverband der DVU kürzlich mit einem Eilantrag vor dem Amtsgericht Köpenick gegen eine Veröffentlichung zum Zusammenschluss von DVU und NPD auf deren Internetseite gewandt. Die DVU wollte der NPD gerichtlich untersagen lassen, dort diese Formulierung zu verwenden: "Konkret heißt das, dass die beiden Parteien verschmolzen sind, die DVU also in der NPD aufgegangen ist".

Amtsgericht: Wahrheitswidrigkeit der veröffentlichten Äußerung nicht dargelegt

Dem ist das Amtsgericht in seinem Beschluss vom 7. Oktober 2011 nicht gefolgt. Der Gebietsverband sei schon nicht in eigenen Rechten verletzt, weil allenfalls die Bundespartei betroffen sei. Es sei aber auch die Wahrheitswidrigkeit der veröffentlichten Äußerung nicht dargelegt.

Parteien haben Verschmelzungsvertrag geschlossen

Unstreitig hätten beide Parteien, jeweils vertreten durch ihre Bundesvorsitzenden, einen Verschmelzungsvertrag geschlossen. Die jeweiligen Bundesparteitage hätten entsprechende Beschlüsse gefasst. Dass hierzu ein Anfechtungsrechtsstreit vor dem Landgericht München anhängig sei, besage inhaltlich nur, dass Mitglieder oder Gliederungen der DVU die Wirksamkeit der Beschlussfassung entgegenträten, nichts über die Wirksamkeit selbst.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.11.2011
Quelle: ra-online, Amtsgericht Köpenick (pm/pt)

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