wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Königs Wusterhausen, Urteil vom 15.08.2023
4 C 261/23 -

Bei fehlendem Angebot der Ersatzbeförderung kann Fluggast ohne Fristsetzung Ersatzflug buchen

Anspruch auf Schadensersatz wegen Kosten des Ersatzfluges

Wird ein Flug annulliert, kann ein davon betroffener Fluggast ohne Fristsetzung einen Ersatzflug buchen, wenn die Fluggesellschaft eine Ersatzbeförderung nicht anbietet. Wegen der Kosten des Ersatzflugs steht dem Fluggast ein Anspruch auf Schadensersatz gemäß § 281 BGB zu. Dies hat das Amtsgericht Königs Wusterhausen entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2022 annullierte eine Fluggesellschaft einen Flug von Ibiza nach Berlin. Die Annullierung erfolgte weniger als sieben Tage vor dem Flugtag. Da die Fluggesellschaft keine Ersatzbeförderung anbot, buchte eine von der Flugannullierung betroffene Fluggästin für den Folgetag einen Ersatzflug. Die dadurch entstandene Kosten in Höhe von etwa 670 € sowie die Kosten für eine Hotelübernachtung in Höhe von etwa 229 € und die Taxikosten in Höhe von etwa 34 € verlangte sie von der Fluggesellschaft ersetzt. Da sich diese einer Erstattung verweigerte, erhob die Fluggästin Klage.

Anspruch auf Schadensersatz wegen Kosten für Ersatzflug

Das Amtsgericht Königs Wusterhausen entschied zu Gunsten der Klägerin. Ihr stehe gemäß § 281 BGB ein Anspruch auf Ersatz der Kosten für den Ersatzflug, die Unterkunft und die Taxifahrten zu. Zwar müsse der von einer Nichtbeförderung betroffene Fluggast grundsätzlich eine Frist zur Umbuchung auf einen anderen Flug setzen, bevor er sich selbst um eine Ersatzbeförderung kümmert und die Kosten der Ersatzbeförderung vom Flugunternehmen als Schadensersatz beansprucht. Eine vorherige Fristsetzung sei aber aufgrund besonderer Umstände entbehrlich, wenn die Fluggesellschaft keinerlei Ersatzflugangebot unterbreitet.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.06.2024
Quelle: Amtsgericht Königs Wusterhausen, ra-online (zt/RRa 2024, 31/rb)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • RRa 2024, 31Zeitschrift: Reiserecht aktuell (RRa), Jahrgang: 2024, Seite: 31

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/AG-Koenigs-Wusterhausen_4-C-26123_Bei-fehlendem-Angebot-der-Ersatzbefoerderung-kann-Fluggast-ohne-Fristsetzung-Ersatzflug-buchen~N34094

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 34094 Dokument-Nr. 34094

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.