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In der Nacht von Rosenmontag auf Karnevalsdienstag muss Lärm aus Gaststätten geduldet werden. Dies hat das Amtsgericht Köln entschieden und von einem Bußgeld gegen einen Gastwirt abgesehen.
Im zugrunde liegenden Fall feierten Kölner Jecken in der Nacht von
Das Amtsgericht Köln sprach den Gastwirt frei. Es führte aus, dass es fraglich sei, ob in der Nacht von
Jedenfalls, so meinte das Amtsgericht, könne es dem Gastwirt nicht vorgeworfen werden, wenn er nicht mit drastischen Mitteln (z.B. Ausschalten des elektrischen Lichts) durchgegriffen habe, nachdem seine wörtlichen Ermahnungen nicht gefruchtet seien.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.02.2009
Quelle: ra-online (pt)
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Dokument-Nr. 7417
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