wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Köln, Urteil vom 06.04.1998
213 C 548/97 -

Mietminderung bei Ameisen in der Wohnung: Keine Mietminderung bei vereinzelt auftretenden Späherameisen

Unerhebliche Beeinträchtigung

Treten in einer Mietwohnung gelegentlich vereinzelt Ameisen auf, so stellt dies keinen ausreichenden Grund für eine Mietminderung dar. Es handelt sich um eine unerhebliche Beeinträchtigung. Dies entschied das Amtsgericht Köln.

Im zugrunde liegenden Fall traten in einer Wohnung vereinzelt Ameisen auf. Der Mieter zählte im Juni an sieben Tagen jeweils eine bzw. zwei Ameisen. Im Juli sah er an drei Tagen jeweils eine bis zwei Ameisen. Im August konnte er an zwei Tagen Ameisen ausmachen. Im September sah er an einem Tag sogar drei Ameisen an einem weiteren Tag "nur" zwei Ameisen. Im Oktober sah er an "nur" einem Tag gleich vier Ameisen. Im November dagegen plagten ihn an drei Tagen jeweils eine Ameise.

Mieter sieht Ameisenplage und Mietmangel

Der Mieter sah in dem Ameisenaufkommen einen Mietmangel und behielt einen Teil der Miete ein. Hiergegen klagte der Vermieter und verlangte Nachzahlung des einbehaltenen Mietbetrages.

AG Köln: Völlig unerhebliche Beeinträchtigung

Das Amtsgericht Köln gab dem Vermieter Recht. Es konnte keinen Mietmangel erkennen. Bei dem dargestellten Ameisenaufkommen in der Wohnung handele es sich lediglich um eine völlig unerhebliche Beeinträchtigung. Es liege ein nur geringes Auftreten der Ameisen vor.

Mieter glaubt an "Späherameisen" und spricht von Vorhut für eine Ameisenbesiedlung

Dem Mieter halfen auch seine Ausführungen zu "Späherameisen" nicht. Das Gericht konnte nicht nachvollziehen, dass es sich bei den Ameisen um "Späherameisen" handele, die möglicherweise nur eine Vorhut für eine spätere Besiedlung des Gebietes seien.

Kein Mietmangel ohne konkrete Besiedlung durch Ameisen

Das Gericht stellte fest, dass ohne eine konkrete Ameisenbesiedlung bzw. einem vermehrten Auftreten von Ameisen der vertragsgemäße Gebrauch der Wohnung nicht beeinträchtigt sei.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.04.2012
Quelle: ra-online, Amtsgericht Köln (zt/ZMR 99, S. 262/pt)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • MM 1999, 230Zeitschrift: Mietrechtliche Mitteilungen. Beilage zu Mieter Magazin (MM), Jahrgang: 1999, Seite: 230
  • WuM 1999, 363Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 1999, Seite: 363
  • ZMR 1999, 262Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR), Jahrgang: 1999, Seite: 262

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/AG-Koeln_213-C-54897_Mietminderung-bei-Ameisen-in-der-Wohnung-Keine-Mietminderung-bei-vereinzelt-auftretenden-Spaeherameisen.news11414.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 11414 Dokument-Nr. 11414

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.