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Amtsgericht Köln, Urteil vom 03.04.2001
212 C 239/00 -

Mieter haftet auf Schadensersatz wegen nicht entfernter Klebestreifen auf PVC-Boden

Schuldhafte Verletzung mietvertraglicher Nebenpflichten

Entfernt ein Wohnungsmieter nach Mietvertragsende nicht die zur Fixierung des Teppichbodens benötigten Klebestreifen vom PVC-Boden, verletzt er schuldhaft seine mietvertraglichen Nebenpflichten. Er ist dem Vermieter daher zum Schadensersatz verpflichtet. Dies hat das Amtsgericht Köln entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Mieter einer Wohnung brachte zur Fixierung des Teppichbodens auf dem PVC-Boden Klebestreifen an. Nach Mietvertragsende entfernte der Mieter zwar den Teppichboden, nicht jedoch die Klebestreifen. Er begründete dies damit, dass der PVC-Boden ohnehin bereits 26 Jahre alt sei. Der Vermieter hielt das angebliche Alter des Bodenbelags für unbeachtlich und erhob Klage auf Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 200 DM.

Anspruch auf Schadensersatz wegen nicht entfernter Klebestreifen

Das Amtsgericht Köln entschied zu Gunsten des Vermieters. Diesem stehe der geltend gemachte Schadensersatzanspruch zu. Der Mieter habe nach Beendigung des Mietverhältnisses neben dem Teppichboden auch die Klebestreifen entfernen müssen. Da er dies unterließ, habe der Mieter seine vertraglichen Nebenpflichten schuldhaft verletzt. In diesem Zusammenhang sei es unerheblich, ob der PVC-Boden möglicherwiese 26 Jahre alt sei.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.08.2017
Quelle: Amtsgericht Köln, ra-online (zt/WuM 2001, 510/rb)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • WuM 2001, 510Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 2001, Seite: 510

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