wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Köln, Urteil vom 15.02.2013
201 C 464/12 -

Mieter hat Anspruch auf einmal monatliches Ablesen seines Stromzählers

Zugang zum Stromzähler muss Vermieter unentgeltlich gewähren

Befindet sich der Stromzähler in einem für den Mieter nicht zugänglichen Raum, so hat er einen Anspruch darauf einmal im Monat Zugang zum Stromzähler zu erhalten. Der Vermieter hat den Zugang zudem unentgeltlich zu gewähren. Dies hat das Amtsgericht Köln entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Mieter einer Wohnung verlangte von seiner Vermieterin ihm Zugang zum Stromzähler zu gewähren. Dieser befand sich in einem verschlossenen Kellerraum, zu dem der Mieter keinen Schlüssel hatte. Nachdem die Vermieterin den Zugang verweigerte, erhob der Mieter Klage.

Anspruch auf Zugang zum Stromzähler bestand

Das Amtsgericht Köln entschied zu Gunsten des Mieters. Dieser habe einen Anspruch darauf gehabt, dass man ihm einmal im Monat unentgeltlich Zugang zum Stromzähler gewährt. Dies habe eine mietvertragliche Nebenpflicht der Vermieterin dargestellt. In angesichts der stark zugenommenen Bedeutung der Energieeinsparung und der angestrebten Verbreitung von intelligenten Zählern müsse es dem Mieter jederzeit möglich sein, sich über seinen Stromverbrauch zu informieren.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.07.2013
Quelle: Amtsgericht Köln, ra-online (zt/WuM 2013, 351/rb)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • WuM 2013, 351Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 2013, Seite: 351

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/AG-Koeln_201-C-46412_Mieter-hat-Anspruch-auf-einmal-monatliches-Ablesen-seines-Stromzaehlers~N16270

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 16270 Dokument-Nr. 16270

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.