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Befindet sich der Stromzähler in einem für den Mieter nicht zugänglichen Raum, so hat er einen Anspruch darauf einmal im Monat Zugang zum Stromzähler zu erhalten. Der Vermieter hat den Zugang zudem unentgeltlich zu gewähren. Dies hat das Amtsgericht Köln entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der
Das Amtsgericht Köln entschied zu Gunsten des Mieters. Dieser habe einen Anspruch darauf gehabt, dass man ihm einmal im Monat unentgeltlich
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.07.2013
Quelle: Amtsgericht Köln, ra-online (zt/WuM 2013, 351/rb)
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Dokument-Nr. 16270
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