wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Köln, Urteil vom 29.12.2021
149 C 269/21 -

Auszahlung der Ticketkosten an Reisebüro erfüllt nicht Erstattungsanspruch des Fluggastes

Keine Ermächtigung des Reisebüros für Fluggast Rückzahlungen entgegenzunehmen

Zahlt die Fluggesellschaft nach einer Flugannullierung den Ticketpreis an das Reisebüro aus, so führt dies nicht zur Erfüllung des Erstattungs­anspruchs des Fluggastes aus Art. 8 Abs. 1 a) der Flug­gast­rechte­verordnung (VO). Das Reisebüro ist regelmäßig nicht zur Entgegennahme von Rückzahlungen für den Fluggast ermächtigt. Dies hat das Amtsgericht Köln entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Frau verfügte im November 2020 über eine Buchung für einen Hin- und Rückflug von Tunis über Dubai nach Frankfurt a.M. Nachdem der Flug von der Fluggesellschaft kurzfristig annulliert wurde, beanspruchte die Frau von der Fluggesellschaft die Rückzahlung des Ticketpreises. Die Fluggesellschaft wandte dagegen ein, den Erstattungsanspruch bereits durch Auszahlung des Ticketpreises an das Reisebüro erfüllt zu haben.

Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises

Das Amtsgericht Köln entschied zu Gunsten der Klägerin. Ihr stehe gemäß Art. 5 Abs. 1 a), Art. 8 Abs. 1 a) VO der geltend gemachte Anspruch auf Erstattung der Ticketkosten zu. Der Anspruch sei durch die Rückzahlung des Ticketpreises an das Reisebüro nicht erfüllt worden.

Keine Erfüllung durch Rückzahlung an Reisebüro

Nach Auffassung des Amtsgerichts genüge zur Erfüllung des Erstattungsanspruchs nicht die Auszahlung des Flugpreises an einen Dritten, wie etwa ein Reisebüro. Die Rückzahlung müsse unabhängig von den Buchungsmodalitäten an den Fluggast geleistet werden. Der Erstattungsanspruch der Flugscheinkosten nach der Fluggastrechteverordnung sei ein gesetzlicher Anspruch des Fluggastes, der nicht einseitig durch AGB abbedungen oder eingeschränkt werden könne. Dem stehe insbesondere Art. 15 VO entgegen.

Keine Ermächtigung des Reisebüros zur Entgegennahme von Rückzahlungen

Zwar könne ein Reisebüro zur Entgegennahme von Rückzahlungen ermächtigt werden, so das Amtsgericht. So lag der Fall hier aber nicht. Allein der Umstand, dass das Reisebüro als Vermittlerin tätig wurde, genüge nicht zur Annahme einer Bevollmächtigung.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.06.2022
Quelle: Amtsgericht Köln, ra-online (zt/RRa 2022, 90/rb)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • RRa 2022, 90Zeitschrift: Reiserecht aktuell (RRa), Jahrgang: 2022, Seite: 90

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/AG-Koeln_149-C-26921_Auszahlung-der-Ticketkosten-an-Reisebuero-erfuellt-nicht-Erstattungsanspruch-des-Fluggastes.news31818.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 31818 Dokument-Nr. 31818

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.