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Zahlt die Fluggesellschaft nach einer Flugannullierung den Ticketpreis an das Reisebüro aus, so führt dies nicht zur Erfüllung des Erstattungsanspruchs des Fluggastes aus Art. 8 Abs. 1 a) der Fluggastrechteverordnung (VO). Das Reisebüro ist regelmäßig nicht zur Entgegennahme von Rückzahlungen für den Fluggast ermächtigt. Dies hat das Amtsgericht Köln entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Frau verfügte im November 2020 über eine Buchung für einen Hin- und Rückflug von Tunis über Dubai nach Frankfurt a.M. Nachdem der Flug von der Fluggesellschaft kurzfristig annulliert wurde, beanspruchte die Frau von der Fluggesellschaft die
Das Amtsgericht Köln entschied zu Gunsten der Klägerin. Ihr stehe gemäß Art. 5 Abs. 1 a), Art. 8 Abs. 1 a) VO der geltend gemachte Anspruch auf
Nach Auffassung des Amtsgerichts genüge zur
Zwar könne ein
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.06.2022
Quelle: Amtsgericht Köln, ra-online (zt/RRa 2022, 90/rb)
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Dokument-Nr. 31818
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