wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Köln, Urteil vom 06.05.2013
142 C 227/12 -

Fernsehaufnahme am Arbeitsplatz: Anspruch auf Schadenersatz bei unerlaubter Aufnahme und Verbreitung eines das Persönlich­keits­recht verletzenden Filmbeitrags

Beeinträchtigung des öffentlichen Ansehens durch Filmbeitrag begründet schwerwiegende Verletzung des Persönlich­keits­rechts

Wird jemand an seinem Arbeitsplatz unerlaubt gefilmt und der Film anschließend im Fernsehen veröffentlicht, besteht ein Anspruch auf Schadenersatz, wenn durch den Filmbeitrag die Person in ihrem öffentlichen Ansehen beeinträchtigt wird und somit eine schwerwiegende Verletzung des Persönlich­keits­rechts vorliegt. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Köln hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Mai 2011 wurden in einer Firma Filmaufnahmen für eine Fernsehsendung namens "Die Versicherungsdetektive" gedreht. Die Sendung handelte von Schadensregulierern bzw. Versicherungsdetektiven, die mit Hilfe von Nachstellungen von Schadensfällen versuchten Versicherungsbetrüger zu entlarven. Von den Filmaufnahmen wusste weder der Arbeitgeber noch der Versicherungsnehmer. Der Versicherungsnehmer lehnte die Filmaufnahmen auch ab und unterschrieb angesichts seiner mangelnden Deutschkenntnisse nicht den Vertrag über die Mitwirkung an der Sendung. Dennoch fanden die Dreharbeiten über die Rekonstruktion des gemeldeten Schadensfalls statt und wurden anschließend bei einem großen Privatsender veröffentlicht. Im Rahmen der Rekonstruktion wurde festgestellt, dass der gemeldete Schaden so nicht entstanden sein konnte. Der Versicherungsnehmer sah sich in seinen Rechten verletzt und klagte auf Schadenersatz.

Anspruch auf Schadenersatz bestand

Das Amtsgericht Köln entschied zu Gunsten des Versicherungsnehmers. Ihm habe ein Anspruch auf Schadenersatz gemäß § 823 Abs. 1 BGB zugestanden. Denn durch die Ausstrahlung der Filmaufnahmen sei der Versicherungsnehmer in seinem Recht am eigenen Bild und damit in seinem Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1, Art. Abs. 1 GG) verletzt worden. Er habe weder ausdrücklich noch schlüssig in die Aufnahmen und Veröffentlichung eingewilligt. Vielmehr habe der Versicherungsnehmer angesichts der Weigerung der Unterzeichnung des Mitwirkungsvertrags erkennbar den Aufnahmen widersprochen.

Schwerwiegende Persönlichkeitsverletzung rechtfertigte Entschädigung von 1.500 EUR

Nach Ansicht des Amtsgerichts habe eine schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzung vorgelegen, die eine Entschädigung von 1.500 EUR gerechtfertigt habe. Die Schwere der Verletzung habe sich daraus ergeben, dass der Versicherungsnehmer von den Filmaufnahmen überrascht wurde und sie vom Arbeitgeber auch nicht genehmigt wurden. Zudem haben die Filmaufnahmen in der Umkleidekabine und damit in einem geschützten intimen Bereich stattgefunden. Darüber hinaus sei die Sendung auf Enthüllung und Bloßstellung ausgerichtet gewesen. Für die Zuschauer sollte der Eindruck erweckt werden, dass der Versicherungsnehmer einen Versicherungsbetrug begehen wollte. Die Sendung sei daher geeignet gewesen, dass Ansehen des Versicherungsnehmers in der Öffentlichkeit zu beeinträchtigen. Hinzu sei gekommen, dass der Versicherungsnehmer im Film mit vollen Namen und genauen Arbeitsplatz genannt wurde.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.05.2014
Quelle: Amtsgericht Köln, ra-online (zt/ZD 2014, 253/rb)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/AG-Koeln_142-C-22712_Fernsehaufnahme-am-Arbeitsplatz-Anspruch-auf-Schadenersatz-bei-unerlaubter-Aufnahme-und-Verbreitung-eines-das-Persoenlichkeitsrecht-verletzenden-Filmbeitrags~N18288

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 18288 Dokument-Nr. 18288

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.