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Wird jemand an seinem Arbeitsplatz unerlaubt gefilmt und der Film anschließend im Fernsehen veröffentlicht, besteht ein Anspruch auf Schadenersatz, wenn durch den Filmbeitrag die Person in ihrem öffentlichen Ansehen beeinträchtigt wird und somit eine schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorliegt. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Köln hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Mai 2011 wurden in einer Firma
Das Amtsgericht Köln entschied zu Gunsten des Versicherungsnehmers. Ihm habe ein Anspruch auf Schadenersatz gemäß § 823 Abs. 1 BGB zugestanden. Denn durch die Ausstrahlung der
Nach Ansicht des Amtsgerichts habe eine schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzung vorgelegen, die eine Entschädigung von 1.500 EUR gerechtfertigt habe. Die Schwere der Verletzung habe sich daraus ergeben, dass der Versicherungsnehmer von den
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.05.2014
Quelle: Amtsgericht Köln, ra-online (zt/ZD 2014, 253/rb)
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Dokument-Nr. 18288
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