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Ein Ehepaar zog mit einer langen Liste an "Reisemängeln" vor das Kölner Amtsgericht und erstritt 403,20 EUR. Zum überwiegenden Teil wies das Gericht allerdings die Klage als unbegründet ab.
Das Ehepaar hatte über Weihnachten 2003 eine All-Inclusive-Skireise in einem 4-Sterne-Hotel in Hart (Zillertal, Österreich) für 2688,- EUR gebucht. Mit einer langen Mängelliste machten sie 1.478, 40 EUR
In ein 3-Sterne-Hotel europäischen Standards gehöre Shampoo zur Grundausstattung im
Keinen Mangel stelle es dar, wenn der Hotelgast am Abreisetag kein Lunchpaket vom Buffet mitnehmen dürfe. Ebenfalls sei es kein
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.03.2006
Quelle: ra-online
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Dokument-Nr. 2082
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