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Amtsgericht Köln, Urteil vom 04.04.2001
130 C 275/00 -

Erlittene Mietminderung berechtigt Vermieter zur Forderung von Schadensersatz

Minderung der Wohnungsmiete durch Störungen auf dem Nachbargrundstück

Führt unzumutbares Hundegebell auf dem Nachbargrundstück zur Minderung der Wohnungsmiete, kann der Vermieter vom Störer auf dem Nachbargrundstück Schadenersatz in Höhe der erlittenen Mietminderung beanspruchen. Dies hat das Amtsgericht Köln entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall war der Kläger Eigentümer und Vermieter eines Grundstückes und die Beklagte Eigentümerin und Vermieterin des Nachbargrundstückes. Die Mieter des Klägers minderten aufgrund einer Lärmbelästigung der Hunde auf dem Grundstück der Beklagten die Miete. Der Kläger verlangte daraufhin von der Beklagten Schadenersatz in Höhe der erlittenen Mietminderung.

Beklagte haftet als Eigentümerin des Grundstückes

Das Amtsgericht Köln gab dem Kläger Recht. Dieser hat ein Schadenersatzanspruch gemäß §§ 823 Abs. 2, 1004 Abs. 1 BGB. Die Beklagte haftet als Eigentümerin des Nachbargrundstückes für von dort ausgehende Störungen des Eigentums des Klägers, die von den Mietern des Beklagten ausgehen, wenn die Beklagte tatsächlich und rechtlich in der Lage ist, die Störungen zu unterbinden. So lag der Fall hier. Die Geräuschbelästigungen gingen über ein gewöhnliches, erträgliches und zumutbares Maß hinaus. Die Beklagte habe auch keine hinreichenden Tatsachen vorgetragen, dass sie alles Mögliche und Zumutbare getan hätte, um auf ihre Mieterin einzuwirken.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.09.2012
Quelle: Amtsgericht Köln, ra-online (zt/WuM 2001, 493/rb)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • WuM 2001, 493Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 2001, Seite: 493

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