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Wird in einem Vertrag über einen Gastschulaufenthalt in den USA ausdrücklich der Besuch einer High School vereinbart, so stellt die Zuordnung an eine Charter School einen erheblichen Reisemangel dar. Der Gastschulvertrag kann daher gekündigt und die Anzahlung zurückverlangt werden. Dies hat das Amtsgericht Köln entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im September 2017 schlossen die Eltern mit einer Firma einen Vertrag über einen
Das Amtsgericht Köln gab der Klage statt. Den Klägern stehe der Anspruch auf Rückerstattung der
Ein erheblicher
Es sei zudem nach Ansicht des Amtsgerichts unerheblich, ob die Beklagte mit der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.03.2019
Quelle: Amtsgericht Köln, ra-online (zt/RRa 2019, 18/rb)
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Dokument-Nr. 27150
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