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Die fünftägige Nutzung einer Matratze ist keine Prüfung der Kaufsache. Gibt der Käufer die Matratze zurück, so ist er zur Leistung eines Wertersatzes verpflichtet. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Köln hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall kaufte eine Frau im Rahmen eines Versandhandels eine
Das Amtsgericht Köln gab der Verkäuferin Recht. Zwar habe die Kundin einen Anspruch auf
Der Wertersatzanspruch habe nach Auffassung des Amtsgerichts deswegen bestanden, da die fünftägige
Das Amtsgericht hielt einen
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.01.2013
Quelle: Amtsgericht Köln, ra-online (vt/rb)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
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Dokument-Nr. 15090
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