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Amtsgericht Kassel, Urteil vom 18.09.2023
423 C 341/23 -

Kostenerstattung für Miet­wagen­unternehmen für Einschaltung eines Rechtsanwalts zwecks Schadensregulierung

Regulierung von Verkehrsunfällen kein Kerngeschäft einer Mietwagenfirma

Ein Miet­wagen­unternehmen kann für die Einschaltung eines Rechtsanwalts zwecks Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall die Kosten erstattet verlangen. Denn die Regulierung von Verkehrsunfällen gehört nicht zum Kerngeschäft einer Mietwagenfirma. Dies hat das Amtsgericht Kassel entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall klagte eine große Mietwagenfirma im Jahr 2023 vor dem Amtsgericht Kassel gegen eine Haftpflichtversicherung auf Erstattung der Kosten für die Beauftragung eines Rechtsanwalts zwecks Regulierung eines Verkehrsunfalls. Die Kosten betrugen fast 170 €.

Anspruch auf Erstattung der Rechtsanwaltskosten

Das Amtsgericht Kassel entschied zu Gunsten der Klägerin. Ihr stehe ein Anspruch auf Erstattung der Rechtsanwaltskosten zu. Die Klägerin habe sich nicht darauf verweisen lassen müssen, als international tätiges Großunternehmen der Mietwagenbranche den Verkehrsunfall eigenständig ohne die Inanspruchnahme externer anwaltlicher Hilfe abwickeln zu können. Auch größere Unternehmen dürfen bei der Regulierung von Verkehrsunfällen anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, wenn diese Tätigkeit nicht zum Kerngeschäft gehöre. Dies sei bei der Klägerin der Fall.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.10.2023
Quelle: Amtsgericht Kassel, ra-online (vt/rb)

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