wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Herborn, Urteil vom 29.09.2006
50 C 291/06 (13) -

Mieter muss Kosten für Austausch einer von ihm beschädigten Badewanne nur teilweise übernehmen

Stahlbadewannen haben eine Nutzungszeit von 23 Jahren

Ein Mieter, der eine Badewanne beschädigt, muss dem Vermieter nicht den Neupreis erstatten. Vielmehr muss sich der Vermieter die Zeit, in der der Mieter die Wanne nutzte, anrechnen lassen (neu für alt). Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Dillenburg - Zweigstelle Herborn hervor.

Im zugrunde liegenden Fall zog ein Mieter aus seiner Wohnung aus, in der er zuvor acht Jahre gelebt hatte. Zu Beginn des Mietverhältnis hatte der Vermieter eine neue Stahlblech-Badewanne einbauen lassen. Beim Auszug stellte der Vermieter fest, dass der Mieter die Wanne beschädigt hatte. Auf dem Boden der Wanne gab es eine Schlagstelle. In dem Wohnungsübergabeprotokoll hielten Mieter und Vermieter einvernehmlich fest: "Wanne ist zu Lasten …" des Mieters "zu wechseln!"

Neue Wanne für 770,- Euro

Die Wanne wurde sodann ausgetauscht. Es entstanden dabei Kosten von 770,24 Euro. Der Mieter wollte aber nicht alle Kosten übernehmen. Er meinte, dass der Vermieter sich daran beteiligen müsse, da er nach dem Austausch schließlich ein völlig neue Wanne habe.

Gericht: Vermieter muss sich Wertsteigerung anrechnen lassen

Das Gericht gab dem Mieter Recht. Es entschied, dass der Vermieter sich die Wertsteigerung durch den Einbach einer neuen Badewanne mit einer Werterhöhung und einer wesentlich längeren Lebensdauer anrechnen lassen müsse.

Gericht schätzt Abzug

Die Höhe des Abzugs bestimme sich nach der Nutzungsdauer der alten und neuen Badewanne, bzw. der erreichten und der üblicherweise erreichbaren "Lebensdauer". Unter Berücksichtigung eines Alters der Badewanne von 8 Jahren und einer für Badewannen aus Stahlblech angenommenen Lebensdauer von 23 Jahren, bei der noch ein ansehnlicher Zustand zu erwarten sei, wäre nach den vorgenannten Grundsätzen von dem Rechnungsbetrag in Höhe von 770,24 Euro zumindest ein nach § 287 ZPO zu schätzender Betrag in Höhe von 231,07 Euro abzuziehen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.11.2011
Quelle: ra-online, Amtsgericht Dillenburg - Zweigstelle Herborn (vt/pt)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Urteile zu den Schlagwörtern:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • WuM 2006, 643Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 2006, Seite: 643

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/AG-Herborn_50-C-29106-13_Mieter-muss-Kosten-fuer-Austausch-einer-von-ihm-beschaedigten-Badewanne-nur-teilweise-uebernehmen~N11326

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 11326 Dokument-Nr. 11326

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.