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Amtsgericht Hannover, Entscheidung vom 11.05.2004

Urteil gegen Hapag-Lloyd-Piloten wegen Wiener Bruchlandung rechtskräftig

Das Amtsgericht Hannover hat am 11.05.2005 einen Hapag-Lloyd-Piloten wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Flugverkehr zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Bei dem Airbus, den der Pilot am 12.07.2000 in Kreta gestartet hatte, ließ sich das rechte Fahrwerk nicht einziehen, was zu erhöhtem Kerosinverbrauch führte. Der Pilot hatte Warnmeldungen ignoriert. Bei der Notlandung in Wien, bei der die Triebwerke kurz zuvor wegen Kerosinmangels ausgefallen waren, wurden 26 Passagiere verletzt. Das Flugzeug erlitt einen wirtschaftliche Totalschaden in Höhe von ca. 20 Mio. €. Sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft hatten gegen das Urteil Rechtsmittel eingelegt. Nunmehr haben beide Seiten das Rechtsmittel zurückgenommen, so dass das Urteil rechtskräftig geworden ist.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.05.2005
Quelle: Pressemitteilung des AG Hannover vom 11.05.2005

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