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Tritt nach Buchung einer Reise ein Gesetz in Kraft, welches ein Rauchverbot am Strand regelt, so gehört dies zum allgemeinen Lebensrisiko und stellt daher keinen Reisemangel dar. Der Reiseveranstalter ist auch nicht verpflichtet, vor Reiseantritt auf das Inkrafttreten des Rauchverbots hinzuweisen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hannover hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Reisender musste nach seiner Ankunft im Urlaubsort Jamaika feststellen, dass ein Gesetz zum
Das Amtsgericht Hannover entschied gegen den Reisenden. Ihm habe kein Anspruch auf
Ein
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.01.2017
Quelle: Amtsgericht Hannover, ra-online (zt/RRa 2016, 284/rb)
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Dokument-Nr. 23733
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