wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Hannover, Urteil vom 09.08.2024
516 C 2278/24 -

Möglichkeit einer höheren Miete nach Sanierungsmaßnahme rechtfertigt nicht zwingend die Kündigung eines Wohn­raum­miet­verhältnisses

Zurückbleiben der geschuldeten Miete hinter tatsächlich angemessener Miete stellt nicht zwingend einen Nachteil dar

Die Möglichkeit nach einer Sanierungsmaßnahme einen höheren Mietzins verlangen zu können, rechtfertigt für sich genommen keine Kündigung nach § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB. Bleibt die geschuldete Miete hinter der tatsächlich angemessenen Miete zurück, so liegt darin noch kein erheblicher Nachteil im Sinne der Vorschrift. Dies hat das Amtsgericht Hannover entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im November 2023 erhielt die Mieterin einer Wohnung in Hannover eine Kündigung. Der Vermieter begründete diese damit, dass das im Jahr 1967 errichtete Haus erheblich sanierungsbedürftig sei. Die erforderlichen Sanierungsarbeiten würden der Erhaltung und Verbesserung der Bausubstanz und somit der Steigerung des Grundstückswertes dienen. Der Vermieter plante das Haus in seinen Rohbauzustand zu versetzen. Die Mieterin akzeptierte die Kündigung nicht, so dass der Vermieter schließlich Räumungsklage erhob.

Kein Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung

Das Amtsgericht Hannover entschied gegen den Vermieter. Diesem stehe kein Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung zu, da die Kündigung nach § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB unwirksam sei. Aus dem Kündigungsschreiben ergebe sich nicht, dass das Mietverhältnis nicht trotz eines erforderlichen temporären Auszugs grundsätzlich fortgesetzt werden könne.

Kein Kündigungsrecht wegen Erlangung einer höheren Miete

Zwar wäre die Mieterin bei Fortführung des Mietverhältnisses lediglich verpflichtet, so das Amtsgericht, den im Mietvertrag vereinbarten und damit einen unter dem tatsächlich höheren angemessenen Mietzins zu zahlen. Dem Vermieter stünde die Möglichkeit der Mieterhöhung nach § 559 BGB zu. Daraus ergebe sich aber noch kein erheblicher Nachteil im Sinne von § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB. Allein der Umstand, dass der geschuldete Mietzins hinter dem tatsächlich angemessenen Mietzins zurückbleibt, könne nicht zwingend und ohne weitere Begründung zur Annahme eines erheblichen Nachteil führen. Der Vermieter hätte dazu näher darlegen müssen. Anderenfalls würde jede Sanierungsmaßnahme ein Kündigung rechtfertigen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.01.2025
Quelle: Amtsgericht Hannover, ra-online (zt/WuM 2024, 669/rb)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • WuM 2024, 669Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 2024, Seite: 669

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/AG-Hannover_516-C-227824_Moeglichkeit-einer-hoeheren-Miete-nach-Sanierungsmassnahme-rechtfertigt-nicht-zwingend-die-Kuendigung-eines-Wohnraummietverhaeltnisses~N34607

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 34607 Dokument-Nr. 34607

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.