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Amtsgericht Hannover, Beschluss vom 22.12.1983
514 C 18524/83 -

Beheizung einer Mietwohnung

Raumtemperatur muss nachts mindestens 17 Grad betragen

Das Amtsgericht Hannover hat entschieden, dass die Raumtemperatur in einer Mietwohnung nachts mindestens 17 Grad betragen muss.

Das Amtsgericht verwies in seiner Entscheidung darauf, dass die Heizungsanlage so in Betrieb zu halten ist, dass in der Mietwohnung in der Zeit von 22.00 bis 7.00 Uhr eine Raumtemperatur von mindestens 17 Grad erzielt wird.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.08.2017
Quelle: Amtsgericht Hannover, ra-online (zt/WM 84, 196/pt)

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Fundstellen in der Fachliteratur:
  • WuM 1984, 196Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 1984, Seite: 196

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