kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Tritt ein Reisender vom Reisevertrag zurück, so steht ihm nach § 651 f Abs. 2 BGB ein Anspruch auf Entschädigung wegen vertaner Urlaubsfreude zu. Deren Höhe bestimmt sich nach der Hälfte des Reisepreises. Dabei kommt es nicht deshalb zu einer Kürzung der Entschädigung, weil der Reisende zu Hause seine Freizeit verbringen kann. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hannover hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Kläger buchten bei einer Reiseveranstalterin eine achttägige Pauschalreise in die Türkei. Fünf Wochen vor Reisebeginn, teilte die Reiseveranstalterin mit, dass Hinflug anstatt von Berlin von Dresden ausgehen sollte. Zudem änderte sich die
Das Amtsgericht Hannover entschied teilweise zu Gunsten der Kläger. Ihnen habe eine
Nach Auffassung des Amtsgerichts seien die Kläger auch berechtigt gewesen den Reisevertrag zu kündigen. Denn der Austausch des Abflughafens sei unzumutbar. Dies gelte selbst dann, wenn der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.10.2014
Quelle: Amtsgericht Hannover, ra-online (zt/RRa 2014, 241/rb)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/AG-Hannover_427-C-1269313_Anspruch-auf-Entschaedigung-in-Hoehe-des-haelftigen-Reisepreises-nach-berechtigtem-Ruecktritt-vom-Reisevertrag~N19019
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 19019
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.